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Bootsbescheinigung: Änderungen am Fischereifahrzeug beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99042023001000, 99042023001000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042023001000, 99042023001000

Leistungsbezeichnung

Bootsbescheinigung: Änderungen am Fischereifahrzeug beantragen

Leistungsbezeichnung II

Bootsbescheinigung bei wesentlichen Änderungen am Fahrzeug ändern

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fischerei (042)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.07.2022

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Berufsfischer, die in den Küstengewässern mit Fischereifahrzeugen fischen wollen, erhalten nach Registrierung der Änderungen am Fischereifahrzeug eine geänderte Bescheinigung über ein Fischereikennzeichen (Bootsbescheinigung)

Erforderliche Unterlagen

Mitteilung der geänderten Daten zum Fischereifahrzeug

Voraussetzungen

Registrierter Küstenfischereibetrieb 

Kosten

EUR 29,00

Verfahrensablauf

Schriftliche Mitteilung, Prüfung, Erteilung des Dokuments, Zahlung der Gebühr

Bearbeitungsdauer

i.d.R. 5 Arbeitstage

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Berufsfischer, die in den Küstengewässern mit Fischereifahrzeugen fischen wollen, erhalten nach Registrierung der Änderungen am Fischereifahrzeug eine geänderte Bescheinigung über ein Fischereikennzeichen (Bootsbescheinigung)

Ansprechpunkt

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein