Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Denkmal: Auskunft beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99033003023000, 99033003023000 Typ 4b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99033003023000, 99033003023000

Leistungsbezeichnung

Denkmal: Auskunft beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4b

Begriffe im Kontext

Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Denkmalschutz (033)

Verrichtungskennung

Auskunft (023)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.06.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie sich für bestimmte Denkmale interessieren, können Sie eine Auskunft beantragen.

Volltext

Sie können von der Unteren Denkmalschutzbehörde eine Auskunft über die Denkmale erhalten, die in ihrer Zuständigkeit liegen. Für bestimmte Denkmale, wie zum Beispiel Bodendenkmale, müssen Sie jedoch für die Auskunft ein berechtigtes Interesse nachweisen. Dies ist zum Beispiel erforderlich, um nicht das Datenschutzrecht der Eigentümer zu gefährden.

Erforderliche Unterlagen

Bei den folgenden Denkmalarten ist der Nachweis des berechtigten Interesses im Antragsverfahren erforderlich:

  • Bewegliche Denkmale
  • Bodendenkmale

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

  • keine

Verfahrensablauf

Die Denkmallisten der Baudenkmale der Unteren Denkmalschutzbehörden können Sie jederzeit einsehen.

Eine Auskunft zu bestimmten Denkmalen oder eine Auskunft zu den Beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen müssen Sie jedoch beantragen und dabei Ihr berechtigtes Interesses nachweisen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Die Denkmallisten der Baudenkmale der Unteren Denkmalschutzbehörden stehen jedermann zur Einsicht offen.
  • Eine Auskunft zu bestimmten Denkmalarten (Bewegliche Denkmale, Bodendenkmale) ist jedoch nur durch Nachweis des berechtigten Interesses möglich
  • Auskunft ist gebührenfrei.

Ansprechpunkt

Untere Denkmalschutzbehörde

Zuständige Stelle

Untere Denkmalschutzbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein