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Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99012071277000, 99012071277000 Typ 4b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012071277000, 99012071277000

Leistungsbezeichnung

Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen

Leistungsbezeichnung II

Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Teilgenehmigung (277)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

31.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Handlungsgrundlage

  • Antrag (per Onlineservice oder in Textform)

Falls noch nicht zum Bauantrag eingereicht:

  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

Teaser

Mit der Teilbaugenehmigung können Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung mit den Bauarbeiten zur Nutzungsänderung von Bauabschnitten beginnen. Hierzu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung.

Volltext

Wenn Sie eine Genehmigung zur Nutzungsänderung beantragt haben und schon vor der Erteilung der Genehmigung mit der Nutzungsänderung eines Teils der baulichen Anlage beginnen möchten, benötigen Sie eine Teilbaugenehmigung für diese Nutzungsänderungen. Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung.

Im Antrag geben Sie an, für welche Teile der baulichen Anlage Sie vor der Erteilung der Genehmigung mit der Nutzungsänderung beginnen möchten.

Die Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage ist gebührenpflichtig.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag (per Onlineservice oder in Textform)

Falls noch nicht zum Bauantrag eingereicht:

  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

Voraussetzungen

Sie erhalten eine Teilbaugenehmigung zur Nutzungsänderung:

  • wenn der zugrunde liegende Bauantrag in Bezug auf die zur Teilbaugenehmigung beantragten Änderungen von Nutzungseinheiten vollständig ist,
  • das beschriebene Bauvorhaben im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften steht, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind.

Kosten

  • Gebührenrahmen: EUR 60,00 bis EUR 1.680
  • Die Gebühr für die einzelne Teilbaugenehmigung, soweit sie EUR 180,00 übersteigt, kann unter Berücksichtigung eines geringeren Prüfaufwandes im Baugenehmigungsverfahren auf die Gebühr für die Baugenehmigung angerechnet werden.
  • Die Kostenberechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung der für die Teilbaugenehmigung relevanten Teile des Bauantrags.

Verfahrensablauf

Eine Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen Sie im Online-Verfahren oder in Textform.

Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welchen Bauantrag sich Ihr Antrag auf Teilbaugenehmigung bezieht und welche Baumaßnahmen er umfasst. Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu. Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über die Teilbaugenehmigung vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Antrages nicht beurteilt werden kann. Sie erhalten dann den Bescheid zu Ihrem Antrag.

Die Teilbaugenehmigung ist gebührenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie bereits nach der Antragstellung zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • Im regulären Teilbaugenehmigungsverfahren gibt es keine Antragsfrist und keine Genehmigungsfrist.
  • Die Teilbaugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Änderungsvorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Innerhalb der Geltungsdauer ist die Verlängerung des Antrags um jeweils bis zu 1 Jahr möglich.
  • Bei erteilter Teilbaugenehmigung muss mindestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten der Baubeginn der unteren Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt werden.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Kurztext

  • Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage
  • Nur möglich bei eingereichtem Bauantrag
  • Notwendig für den Beginn von einzelnen genehmigungsbedürftigen Teilen vor Erteilung der Baugenehmigung
  • Antrag per Onlineservice oder in Textform notwendig
  • Zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde der Landkreise oder der kreisfreien oder großen kreisangehörigen Städte
  • Gebührenpflichtig

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Untere Bauaufsichtsbehörden

Formulare

  • Formulare vorhanden: nein
  • Online-Dienst vorhanden: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein