Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden: Änderungen mitteilen

Mecklenburg-Vorpommern 99107103017000, 99107103017000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107103017000, 99107103017000

Leistungsbezeichnung

Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden: Änderungen mitteilen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Änderung mitteilen (Synonym), Alleinerziehend (Synonym), Unterhaltsvorschuss (Synonym), Jugendamt (Synonym), Unterhalt (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.

Volltext

Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs sind der Unterhaltsvorschussstelle alle wichtige Änderungen mitzuteilen. Dazu zählen Änderungen,die zur Berechnung den Anspruch wichtig sein können.

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

Beispiele für Änderungen:

  • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
  • Sie und das Kind ziehen um.
  • Sie heiraten.
  • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
  • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
  • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
  • Der andere Elternteil ist gestorben.
  • Das Kind ist gestorben.
  • Das Kind besucht keine Schule mehr.
  • Das Kind erzielt nach Abschluss der Schule Einkommen aus Ausbildung oder einer Erwerbstätigkeit.
  • Das Kind erhält Einkünfte aus Vermögen.

Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung der Mitteilungspflicht ist gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2 UVG eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld geahndet werden. Gemäß § 5 UVG sind ausgezahlte Leistungen für die Kalendermonate, in denen die Anspruchsvoraussetzungen nicht vorlagen, zu ersetzen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Sie erhalten Unterhaltsvorschuss.
  • Es liegen Änderungen vor.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung
  • regelmäßige Auskunft ist Pflicht, alle Änderungen sind sofort mitzuteilen
  • Beispiele für Änderungen:
    • Kind lebt nicht mehr bei dem alleinerziehenden Elternteil
    • alleinerziehender Elternteil zieht mit dem Kind um
    • alleinerziehender Elternteil heiratet
    • Zusammenzug mit anderem Elternteil
    • anderer Elternteil zahlt Unterhalt
    • anderer Elternteil hat eine neue Anschrift / ist verzogen
    • anderer Elternteil ist gestorben
    • Kind ist gestorben
    • Kind beendet die Schule
    • Kind hat nach Abschluss der Schule Einkommen aus Ausbildung / Erwerbstätigkeit
    • Kind hat Einkommen aus Vermögen
  • Änderungen sind unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) bekannt zu geben
  • Meldung an andere Behörden genügt nicht
  • zuständige Stelle: Unterhaltsvorschussstelle

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Unterhaltsvorschussstellen in den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern

Unterhaltsvorschussstellen in den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern

Formulare

nicht vorhanden