Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering): Genehmigung für die Änderung beantragen
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Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
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Wenn Sie beabsichtigen, an einer genehmigungsbedürftigen Anlage Änderungen vorzunehmen, mit der Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, müssen Sie hierfür bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragen.
Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage, für die Sie bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung besitzen, und planen an dieser Anlage Repowering-Maßnahmen vorzunehmen?
Repowering-Maßnahmen dienen der Modernisierung einer Anlage zum Zwecke der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.
Durch diese Repowering-Maßnahme können, im Verhältnis zum gegenwärtigen Zustand der Anlage, nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden. Soweit diese für die Genehmigungsvoraussetzungen der genehmigungspflichtigen Anlage erheblich sind, bedarf es einer Änderungsgenehmigung.
Deshalb müssen entsprechende Änderungen an genehmigungsbedürftigen Anlagen durch die immissionsschutzrechtliche Behörde überprüft werden. Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.
- Antrag
- erforderliche Zeichnungen, Pläne, Unterlagen
- Erläuterungen zur Anlage/Vorhaben
- sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen (ELiA-Checkliste))
Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der Änderung der Anlage die Pflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen werden.
Für die Amtshandlung werden Gebühren erhoben. Die Höhe orientiert sich vor allem an den Errichtungskosten der Anlage oder dem Verwaltungsaufwand. Näheres regelt die Immissionsschutz-Kostenverordnung M-V.
Wenn Sie eine Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage (Repowering) bei der zuständigen Behörde beantragen möchten, müssen Sie zunächst die Antragsunterlagen vollständig einreichen.
Sie können dies schriftlich oder elektronisch erledigen. Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags schriftlich oder elektronisch, prüft diesen auf Vollständigkeit und beteiligt gegebenenfalls weitere Fachbehörden.
Bei Bedarf wird die Behörde weitere Unterlagen nachfordern.
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG
- Genehmigung einer Anlage im Rahmen von Repowering zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien
- Wenn Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage modernisieren möchten, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt, brauchen Sie für dieses Vorhaben eine Genehmigung, wenn und soweit
- durch diese Änderungen nachteilige Auswirkungen im Verhältnis zum gegenwärtigen Zustand der Anlage hervorgerufen werden und
- diese für die Genehmigungsvoraussetzungen der genehmigungsbedürftigen Anlagen erheblich sein können.
- Antrag: elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung (EliA) oder schriftlich
- zuständig: immissionsschutzrechtliche Behörde