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Jägerprüfung: Zulassung zur eingeschränkten Jägerprüfung für Falkner zwecks Erwerb des Falknerjagdscheins beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99067003007002, 99067003007002 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067003007002, 99067003007002

Leistungsbezeichnung

Jägerprüfung: Zulassung zur eingeschränkten Jägerprüfung für Falkner zwecks Erwerb des Falknerjagdscheins beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Jagd (Synonym), Jägerprüfung (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), Jäger (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Jagd (067)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

Verrichtungsdetail

zur besonderen Jägerprüfung für Falkner zwecks Erwerb des Falknerjagdscheins

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Wenn Sie die Jagd mit Greifen oder Falken ausüben wollen, müssen Sie neben der Falknerprüfung eine Jägerprüfung oder eingeschränkte Jägerprüfung zur Erlangung des Falknerjagdscheins abgelegt haben.

Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Jagd mit Greifen und Falken, die sogenannte Beizjagd, ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Falknerjagdschein.

Für die erstmalige Beantragung eines Falknerjagdscheins müssen Sie eine Jägerprüfung oder die eingeschränkte Jägerprüfung und die Falknerprüfung bestanden haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Anmeldung zur Jägerprüfung
  • Erklärung, dass der Antragstellende an der eingeschränkten Jägerprüfung teilnehmen will
  • Nachweis 95 Ausbildungsstunden

Voraussetzungen

  • Der Bewerber bzw. die Bewerberin muss der Anmeldung eine Erklärung beifügen, dass er bzw. sie an der eingeschränkten Jägerprüfung teilnehmen möchte.
  • Nachweis, dass mindestens 95 Ausbildungsstunden bei einer durch die oberste Jagdbehörde anerkannten Jagdschule absolviert wurden.
  • Bei Minderjährigen ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

Kosten

Verwaltungsgebühr: 225€ Zahlung nur mit Vorkasse

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur eingeschränkten Jägerprüfung zugelassen.

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Woche(n)

Frist

Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches: 2 Woche(n)
(spätestens) vor der Prüfung bei der Prüfungsbehörde.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Jägerprüfung Zulassung zur eingeschränkten Jägerprüfung für Falkner zwecks Erwerb des Falknerjagdscheins
  • Zulassung zur eingeschränkten Jägerprüfung für Falkner erforderlich
  • die eingeschränkte Jägerprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlich-praktischen Prüfung
  • die Schießprüfung und die schriftlichen und mündlich-praktischen Prüfungen in Zusammenhang mit Waffen entfallen
  • zuständig: untere Jagdbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Untere Jagdbehörde des Landkreises/der kreisfreie Stadt (nach Wohnsitz)

Formulare

nicht vorhanden