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Modernisierung von Wohnraum: Darlehen beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99148142017000, 99148142017000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99148142017000, 99148142017000

Leistungsbezeichnung

Modernisierung von Wohnraum: Darlehen beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (148)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Wenn Sie bauliche Modernisierungsmaßnahmen an Miet- oder Genossenschaftswohnungen oder an selbst genutztem Wohneigentum planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsloses Darlehen vom Land Mecklenburg-Vorpommern erhalten.

Volltext

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen:

  • zum Klimaschutz,
  • zur nachhaltigen Einsparung von Energie und Wasser,
    • sofern der KfW-Standard für ein Effizienzhaus 85 nachweislich durch Gutachten eines zugelassenen Energieberaters erreicht wird
    • und gleichzeitig Abbau noch vorhandener Mobilitätsbarrieren durch Wohnraumanpassung erfolgt.
  • zum Einbau von Smart-Home Komponenten und einbruchhemmender Sicherheitstechnik,
  • zur Errichtung von gebäudeintegrierter Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität.

Wer wird gefördert?

Sie können die Förderung beantragen, wenn Sie:

  • Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks sind, das mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen bebaut ist,
  • Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks sind, das mit selbst genutztem Wohneigentum bebauten ist,
  • Erbbauberechtigt sind.

Wie wird gefördert?

  • 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 1.600 Euro je m² Wohnfläche oder höchstens 96.000 Euro je Wohnungseinheit

Barrierefreie Modernisierung

  • 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für barrierefreie und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen gemäß DIN 18040-2:2011-09

Zweckbindung/Belegungsbindung

  • Miet- oder Genossenschaftswohnungen:
    • für die Dauer von 20 Jahren Bereitstellung als Miet- oder Genossenschaftswohnungen und
    • je angefangene 75.000 Euro Zuwendungsbetrag Belegungsbindung an einer durchschnittlich großen Wohnung im Zuwendungsobjekt
  • selbstgenutztes Wohneigentum:
    • für die Dauer von grundsätzlich 15 Jahren Nutzung durch den Eigentümer und seine Haushaltsangehörigen

Auszahlung

  • Auszahlung erfolgt in 2 Raten:
    • 1. Rate: 50 %, wenn die Hälfte der Baumaßnahme abgeschlossen ist
    • 2. Rate: 50 % nach Fertigstellung der geförderten Baumaßnahme und Vorlage des Verwendungsnachweises

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Eigentumsnachweise
  • Darlehensangebot über erforderliche weitere Fremdfinanzierungsmittel
  • bei weiteren beantragten Fördermitteln:
    • den jeweiligen Zuwendungsbescheid
  • Nachweis über die geplanten Eigenleistungen (Geldmittel und Sachleistungen)
  • bei Privatpersonen:
    • SCHUFA Selbstauskunft
    • Selbstauskunft als Nachweis über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse gemäß Formblatt
  • bei juristischen Personen, Personengesellschaften beziehungsweise Stiftungen:
    • Ausgefüllter Erhebungsbogen für juristischen Personen, Personengesellschaften beziehungsweise Stiftungen
    • Geschäftsberichte beziehungsweise Testate des Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers
    • Handels-, Genossenschafts- beziehungsweise Vereinsregisterauszug
    • aktuelles Bundesbankrating
  • ausgefüllte Legitimationsprüfung nach Geldwäschegesetz und Abgabenordnung gemäß Formblatt
  • Nachweis einer ausreichenden Brand- und Sturmschadenversicherung
  • detaillierte Kostenanschläge von Baufirmen beziehungsweise Kostenschätzung durch Architekten, Ingenieure oder Wohnungsunternehmen
  • bei teilweiser gewerblicher Nutzung:
    • Grundrisse mit Angaben zur Größe der Gewerbefläche
  • bei umfangreichen baulichen Maßnahmen:
    • Grundriss, Schnitte oder Ansichten vom aktuellen Bestand sowie von der Planung
  • Wohnflächenberechnungen
  • aktuelle Erklärung über bereits erhaltene „De-minimis“-Beihilfen und „DAWI-De-minimis“-Beihilfen
  • bei Miet- und Genossenschaftswohnungen:
    • Bestätigung der Belegenheitsgemeinde gemäß Formblatt

Voraussetzungen

  • Sie müssen Eigentümer von mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen oder selbst genutztem Wohneigentum bebauten Grundstücken bzw. Erbbauberechtigter sein.
  • Sie haben die Modernisierungsmaßnahme noch nicht begonnen.
  • Ihre Wohnung muss hauptsächlich als Wohnraum genutzt werden.
  • Ihre geplante Modernisierungsmaßnahme erfüllt eine der folgenden Voraussetzungen:
    • Erhöhung des Gebrauchswerts von Wohnungen und Wohngebäuden,
    • Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse,
    • Einsparung von Energie und Wasser,
    • Reduzierung von Kohlendioxid-Emissionen,
    • Abbau von Mobilitätsbarrieren (barrierefreies Wohnen),
    • Nachrüstung von Personenaufzügen, Liften oder anderen mechanischen vertikalen Personenbeförderungssystemen,
    • Einbau von Smart-Home-Technik,
    • Errichtung von Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität.
  • Das beantragte Darlehen muss mindestens 20.000 Euro betragen.
  • Das Darlehen ist auf höchstens 120.000 Euro je Wohnung begrenzt.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den ausgefüllten Antrag in zweifacher Ausfertigung mit allen geforderten Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde ein.
  • Die Bewilligungsbehörde prüft Ihren Antrag.
  • Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, erhalten Sie von der Bewilligungsbehörde einen Zuwendungsbescheid und den Darlehensvertrag, in dem die Höhe des bewilligten Darlehens und die Aus- und Rückzahlungsbedingungen stehen.

Bearbeitungsdauer

  • Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.

Frist

Laufzeit der Förderung: 25.04.2023 - 31.12.2026

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Sie dürfen vor Antragstellung in der Regel noch nicht mit der Modernisierungsmaßnahme begonnen haben. Sie können bei der Bewilligungsbehörde jedoch einen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn stellen.
Wenn Sie das Darlehen in Anspruch nehmen, gehen Sie bestimmte Verpflichtungen ein (zum Beispiel: Zweckbindung, Belegungsbindung, Mietpreisbindung).
Wenn Sie im Antrag falsche Angaben machen, kann dies strafrechtliche Folgen nach § 264 Strafgesetzbuch (StGB) haben.
Die Bewilligungsbehörde ist berechtigt, die Einhaltung der Verpflichtungen zu überprüfen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Sie haben keinen Rechtsanspruch auf eine Zuwendung.

Kurztext

  • Soziale Wohnraumförderung – Zuwendung zur Modernisierung von Wohnraum als Darlehen Bewilligung
  • Die Modernisierung von sozialem Wohnraum wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern gefördert
  • Auf Antrag kann ein zinsloses Darlehen mit Teilschuldenerlass gewährt werden
  • Gefördert werden bestimmte bauliche Maßnahmen, um:
    • Den Gebrauchswert der Wohnungen und Wohngebäude nachhaltig zu erhöhen
    • Energie und Wasser einzusparen
    • Die allgemeinen Wohnverhältnisse zu verbessern
    • Kohlendioxid-Emissionen zu reduzieren
    • Mobilitätsbarrieren durch Wohnraumanpassungen abzubauen
    • Personenaufzügen, Liften oder anderen mechanische vertikale Personenbeförderungssysteme nachzurüsten
    • Den Einbau von Smart-Home-Technik zu ermöglichen
    • Die Errichtung von gebäudeintegrierter Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität zu ermöglichen
  • Antrag muss schriftlich beim Landesförderinstitut (LFI) Mecklenburg-Vorpommern gestellt werden
  • Antragsberechtigt sind:
    • Eigentümer und Eigentümerinnen von mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen bebauten Grundstücken
    • Eigentümer und Eigentümerinnen von mit selbstgenutztem Wohnraum bebauten Grundstücken
    • Erbbauberechtigte
  • Antrag muss vor Beginn der Modernisierungsmaßnahme gestellt werden
  • Zuständig: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesförderinstitut (LFI) Mecklenburg-Vorpommern

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein