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Störfallrelevanter Betriebsbereich: Änderungen von Betreibern oder verantwortlichen Personen melden

Mecklenburg-Vorpommern 99063061261000, 99063061261000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063061261000, 99063061261000

Leistungsbezeichnung

Störfallrelevanter Betriebsbereich: Änderungen von Betreibern oder verantwortlichen Personen melden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Firmensitz (Synonym), Bundes-Immissionsschutzgesetz (Synonym), BImSchG (Synonym), 12 BImSchV (Synonym), Betrieb (Synonym), Betriebsstätte (Synonym), Störfall-Verordnung (Synonym), Domino-Effekt (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Immissionsschutz (063)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.02.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Der Betreiber, der Firmensitz des Betreibers oder die verantwortliche Person eines Betriebsbereichs nach der Störfall-Verordnung ändert sich? Dann müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.

Volltext

Wenn sich der Betreiber, der Firmensitz des Betreibers oder die verantwortliche Person eines Betriebsbereichs nach der Störfall-Verordnung ändert, müssen Sie dies der zuständigen Stelle vorher anzeigen.

Erforderliche Unterlagen

  • vollständige Anzeige

Ihre Anzeige muss die folgenden Angaben enthalten:

  • neuen Namen oder neue Firma des Betreibers sowie vollständige Anschrift des betreffenden Betriebsbereichs
  • neuen eingetragener Firmensitz und vollständige Anschrift des Betreibers
  • neuen Namen und Funktion der für den Betriebsbereich verantwortlichen Person, falls diese nicht die Betreiberin oder der Betreiber ist

Voraussetzungen

Sie betreiben einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung und möchten die Angaben zum Betreiber, zum Betriebsbereich oder zur für den Betriebsbereich verantwortlichen Person ändern.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen die vollständige Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde schriftlich ein.
  • Die Behörde prüft Ihre Anzeige.
  • Bei Rückfragen müssen Sie der Behörde gegebenenfalls weitere Informationen bereitstellen.
  • Wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, entscheidet die zuständige Behörde über die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Frist

Sie müssen die Anzeige mindestens einen Monat vor der Änderung bei der zuständigen Behörde einreichen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie die Änderung des Betreibers, des Betriebsbereichs oder der für den Betriebsbereich verantwortlichen Person nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig anzeigen.

Rechtsbehelf

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

Kurztext

  • störfallrelevanter Betriebsbereich; Entgegennahme der Anzeige zu Änderungen von Betreibern oder verantwortlichen Personen
  • Anzeige ist erforderlich, wenn der Betreiber, der Firmensitz des Betreibers oder die verantwortliche Person eines Betriebsbereichs geändert werden soll
  • Anzeige muss einen Monat vor der Änderung eingereicht werden
  • zuständig: zuständige Immissionsschutzbehörde
  • zuständig in Mecklenburg-Vorpommern: Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU), Abteilungen 5

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU), Abteilung 5

Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein