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Prostitutionsgewerbe: Änderungen anzeigen

Mecklenburg-Vorpommern 99050184261000, 99050184261000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050184261000, 99050184261000

Leistungsbezeichnung

Prostitutionsgewerbe: Änderungen anzeigen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

betriebsbezogene Änderungen (Synonym), Happy End (Synonym), Modellwohnung (Synonym), Laufhaus (Synonym), Prostitutionsbetrieb (Synonym), Prostitutionsgewerbe (Synonym), Zimmervermietung (Synonym), Stundenhotel (Synonym), Sexarbeit (Synonym), Thai-Massage Studio (Synonym), Sado-Maso (Synonym), SM (Synonym), Escortservice (Synonym), Saunaclub (Synonym), Horizontales Gewerbe (Synonym), Wellnessclub (Synonym), Tantra Studio (Synonym), Sexclub (Synonym), Escortagentur (Synonym), Steige (Synonym), Call-Girl (Synonym), personenbezogene Änderungen (Synonym), Sadomasochismus (Synonym), BDSM Club (Synonym), Prostitutionserlaubnis (Synonym), Prostitution (Synonym), Call-Boy (Synonym), Bordell (Synonym), Sex Club (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Als Betreiber eines Prostitutionsgewerbes müssen Sie wesentliche Änderungen der zuständigen Behörde anzeigen.

Volltext

Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben, müssen Sie wesentliche Änderungen der zuständigen Behörde melden. Hierzu zählen folgende Änderungen:

  • Änderungen des Betriebskonzeptes,
  • personelle Änderungen, d. h. alle Änderungen, die die Stellvertretung, die Leitung/Betriebsleitung, die Beaufsichtigung eines Betriebs betreffen,
  • Änderungen der Unternehmensdaten oder der Daten der gesetzlichen Vertretung,
  • Änderungen der personenbezogenen Daten der betreibenden Person,
  • Änderungen der personenbezogenen Daten der Personen, die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie bspw. Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung etc.

Die Änderungen werden zunächst von der zuständigen Behörde geprüft. Ggf. nimmt diese eine entsprechende Änderung Ihrer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes vor.

Erforderliche Unterlagen

Bei Änderungen im Betriebskonzept:

  • Betriebskonzept

Bei Änderungen von Personen (die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie bspw. Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung etc.):

  • Name, Vorname
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0“, bzw. europäisches Führungszeugnis
  • Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel

Bei Änderung der Unternehmensdaten oder Daten der gesetzlichen Vertretung:

  • Die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise.

Bei Änderungen der Personenbezogenen Daten der Betreibenden Person:

  • Die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise.

Bei Änderungen der Personenbezogenen Daten der Personen die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie bspw. Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung etc:

  • Die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise

Voraussetzungen

  • Sie benötigen eine gültige Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG),
  • Den beabsichtigten Änderungen dürfen die Versagungsgründe gem. § 14 ProstSchG nicht entgegenstehen.

Kosten

Verwaltungsgebühr: 70€ - 2.000€

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Verfahrensablauf

Sie reichen die Anzeige von Änderungen im Prostitutionsgewerbe sowie die entsprechenden Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und führt ggf. eine Zuverlässigkeitsprüfung durch.

Bei positiver Prüfung nimmt die zuständige Stelle die Änderungen der Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes vor.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahr(e)

Geplante wesentliche personen- und/oder betriebsbezogenen Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

  • soweit Anzeigebezogen neue Verwaltungsakte erlassen werden 

Ansonsten gibt es grundsätzlich kein Rechtsbehelf, da nur eine Anzeigepflicht besteht.

Kurztext

  • Anzeige von Änderungen in einem Prostitutionsgewerbe Entgegennahme
  • Als Betreiber eines Prostitutionsgewerbes müssen Sie wesentliche Änderungen (Betriebsart, Betriebszeiten, der Betriebsräume, Betriebsabläufe sowie personelle Änderungen) der zuständigen Behörde anzeigen
  • zuständig: Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht
  • In M-V: Landkreise und kreisfreie Städte

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landkreise und kreisfreie Städte

Formulare

nicht vorhanden