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Prostitutionsgewerbe: Verlängerung der Erlaubnis beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99050181020000, 99050181020000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050181020000, 99050181020000

Leistungsbezeichnung

Prostitutionsgewerbe: Verlängerung der Erlaubnis beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Sexclub (Synonym), Happy End (Synonym), Stundenhotel (Synonym), Laufhaus (Synonym), Bordell (Synonym), Pornodreh (Synonym), Wellnessclub (Synonym), Zimmervermietung (Synonym), Sexparty (Synonym), Escortagentur (Synonym), SM (Synonym), Sex Club (Synonym), Thai-Massage Studio (Synonym), Call-Boy (Synonym), Sadomasochismus (Synonym), Saunaclub (Synonym), Escortservice (Synonym), Steige (Synonym), Sado-Maso (Synonym), Love Mobile (Synonym), BDSM Club (Synonym), Tantra Studio (Synonym), Modellwohnung (Synonym), Call-Girl (Synonym), Horizontales Gewerbe (Synonym), Prostitution (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Verlängerung (020)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.11.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Wenn Sie über eine befristete Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes verfügen und diese verlängern lassen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

Volltext

Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe (Prostitutionsstätte, Prostitutionsvermittlung, Prostitutionsfahrzeug oder Prostitutionsveranstaltung) betreiben und Ihnen die Erlaubnis hierfür befristet erteilt wurde, können Sie diese auf Antrag verlängern lassen, sofern die für die Erteilung der Erlaubnis maßgeblichen Voraussetzungen fortbestehen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Die maßgeblichen Voraussetzungen der ursprünglichen Erlaubniserteilung sind weiterhin erfüllt.

Kosten

Verwaltungsgebühr: 100€ - 750€

Richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes sowie die entsprechenden Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft den Antrag und führt ggf. eine erneute Zuverlässigkeitsprüfung durch.
  • Bei positiver Prüfung verlängert die zuständige Stelle die Erlaubnis.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • vor Ablauf der Erlaubnis

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ohne gültige Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein)
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Prostitutionsgewerbe Betrieb Verlängerung
  • Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ist erlaubnispflichtig.
  • Wurde die Erlaubnis befristet erteilt, kann diese auf Antrag verlängert werden.
  • Voraussetzung: maßgebliche Voraussetzungen sind weiterhin erfüllt
  • zuständig: Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landkreise und kreisfreie Städte

Formulare

nicht vorhanden