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Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99025011001000, 99025011001000 Typ 2/3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99025011001000, 99025011001000

Leistungsbezeichnung

Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gaststätten (025)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.06.2015

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter/ eine Stellvertreterin betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis; sie wird dem Erlaubnisinhaber/ der Erlaubnisinhaberin für einen bestimmten Stellvertreter/ eine bestimmte Stellvertreterin erteilt und kann befristet werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
  • Genossenschaftsregisterauszug oder Handelsregisterauszug
  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer für den/die Stellvertreter/in
  • Kopie des Stellvertretungsvertrages

Voraussetzungen

Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.

Kosten

  • Kostenrahmen für die Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes durch einen Stellvertreter/ durch eine Stellvertreterin: 103,00 - 931,00 EUR

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Genehmigungsfiktion: 3 Monat(e)
Genehmigungsfiktion: 3 Monat(e)

Im Regelfall 3 Monate;

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Stellvertretungserlaubnis nach § 9 Gaststättengesetz des Bundes

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt oder große kreisangehörige Stadt bzw. Amtsverwaltung oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.

Formulare

Formulare sind bei der zuständigen Behörde erhältlich oder gegebenenfalls auch über das Internet.