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Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen

Mecklenburg-Vorpommern 99050055074000, 99050055074000 Typ 2b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050055074000, 99050055074000

Leistungsbezeichnung

Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen

Leistungsbezeichnung II

Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen

Leistungstypisierung

Typ 2b

Begriffe im Kontext

Handel (Synonym), Fotoapparaten (Synonym), Zuverlässigkeitsprüfung (Synonym), Altmetalle (Synonym), Sicherungsanlagen (Synonym), Gebäudesicherungseinrichtungen (Synonym), Gebrauchtwagenhandel (Synonym), Hochwertige (Synonym), Autos (Synonym), Edelsteine (Synonym), Gebrauchtwarenhandel (Synonym), Konsumgüter (Synonym), Partnervermittlung (Synonym), Verkauf (Synonym), Gewerbe (Synonym), Teppiche (Synonym), Auskunfteien (Synonym), Unterhaltungselektronik (Synonym), Schmuck (Synonym), Partnerbörse (Synonym), Perlen (Synonym), optisch (Synonym), Pelzbekleidung (Synonym), Detekteien (Synonym), Computer (Synonym), Videokameras (Synonym), Kraftfahrzeuge (Synonym), Lederbekleidung (Synonym), Platin (Synonym), Schlüsseldienst (Synonym), Edelmetalle (Synonym), Überwachungsbedürftig (Synonym), Gewerbeanmeldung (Synonym), Gebrauchtwagen (Synonym), Kfz (Synonym), Öffnungswerkzeuge (Synonym), Fahrräder (Synonym), Vermittlung (Synonym), Luxuskonsumgüter (Synonym), gebraucht (Synonym), Silber (Synonym), Erzeugnisse (Synonym), Reisen (Synonym), Gold (Synonym), Ehevermittlung (Synonym), Unterkunftsvermittlung (Synonym), Überprüfungspflichtig (Synonym), Dietrich (Synonym), Autohandel (Synonym), Reisebüro (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Überprüfung (074)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.04.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Handlungsgrundlage

Teaser

Wer ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder ummeldet, deren/dessen Zuverlässigkeit überprüft die Gewerbebehörde anhand eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde und einer Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde.

Volltext

Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder -ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:

  • An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
    • hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung
    • Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
    • Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
    • Edelsteine, Perlen und Schmuck
    • Altmetallen
  • Auskunfteien, Detekteien
  • Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
  • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
  • Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
  • Herstellung und Vertreib spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge

Erforderliche Unterlagen

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    • bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
    • bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
    • bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
    • bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
    • bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
    • bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter

Voraussetzungen

Anmeldung oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes

Kosten

Gegebenenfalls landesrechtliche Gebühr

  • aktuell in M-V gebührenfrei, ggf. Kosten für Führungszeugnis

Verfahrensablauf

1. Melden Sie Ihr überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder um.

2. Beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde und reichen Sie diese bei der Gewerbebehörde ein.

3. Die Gewerbebehörde prüft Ihre Zuverlässigkeit.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Unverzüglich nach der An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerben Überprüfung
  • Nach An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes muss die zuständige Gewerbebehörde die Zuverlässigkeit unverzüglich überprüfen.
  • Gewerbetreibende müssen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde und ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde vorlegen.
  • zuständig: Gewerbebehörde

Ansprechpunkt

Gewerbebehörde

Ansprechpartner ist in M-V das Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde, in der bzw. dem die Tätigkeit erfolgen soll.

Zuständige Stelle

Gewerbebehörde

Zuständig für die Antragsbearbeitung in M-V ist das Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde, in der bzw. dem die Tätigkeit erfolgen soll.

Formulare

  • Formulare: keine
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
  • Onlineverfahren möglich: nein