Zulassung zur Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater beantragen
Inhalt
Zulassung zur Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater beantragen
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
23.02.2018
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis für Versicherungsvermittler oder -berater ist der Nachweis der erforderlichen Sachkunde durch erfolgreiches Ablegen einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer.
Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.
Der schriftliche Prüfungsteil erstreckt sich insbesondere auf die Sachgebiete:
- Versicherungsfachliche Grundlagen
- Sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen sowie Grundzüge der staatlich und betrieblich geförderten Altersvorsorge
- Rechtliche Grundlagen für die Versicherungsvermittlung und Versicherungsberatung
Für den praktischen Prüfungsteil kann der/die Prüfungsteilnehmer/teilnehmerin zwischen den beiden folgenden Sachgebieten wählen:
- Vorsorge
- Sach-/Vermögensversicherung
Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches: 14 Tag(e)
Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches: 14 Tag(e)
Durch die Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde aus der zuvor frei zugänglichen Tätigkeit des Versicherungsvermittlers ein erlaubnis- und registrierungspflichtiges Gewerbe.