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Betriebe und Einrichtungen für das innergemeinschaftliche Verbringen nach tiergesundheitsrechtlichen Vorschriften: Zulassung beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99050044007000, 99050044007000 Typ 2/3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050044007000, 99050044007000

Leistungsbezeichnung

Betriebe und Einrichtungen für das innergemeinschaftliche Verbringen nach tiergesundheitsrechtlichen Vorschriften: Zulassung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

31.05.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Sie müssen für Ihren Betrieb oder Ihr Unternehmen eine Zulassung beantragen, wenn Sie gewerblich mit Tieren, Zuchtmaterial und/oder tierischen Erzeugnissen innergemeinschaftlich handeln wollen.

Volltext

Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie gewerblich mit Tieren, Zuchtmaterial und/oder tierischen Erzeugnissen innergemeinschaftlich handeln möchten.

Bitte kontaktieren Sie die zuständige Behörde für weitere Informationen bevor Sie eine Erlaubnis beantragen.

Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde nach Prüfung der Unterlagen erteilt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erlaubnis des Betriebes/des Unternehmens zum innergemeinschaftlichen Verbringen nach tiergesundheitsrechtlichen Vorschriften
  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie des Sachkundenachweises
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • eventuell Führungszeugnis
  • bei Gebäuden: Lageplan
  • bei Fahrzeugen: Fahrzeugzulassung, Bescheinigung des Transportmittels nach Verordnung (EG) Nr. 1/2005 (für Lebendtiertransporte)
  • weitere Unterlagen sind möglich

Bitte kontaktieren Sie die zuständige Behörde für weitere Informationen bevor Sie eine Erlaubnis beantragen.

Voraussetzungen

  • Sie müssen mindestens volljährig sein.
  • Sie müssen einen Antrag auf Erlaubnis vor Beginn der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde stellen.
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie sachkundig und zuverlässig sind.
  • Die zuständige Behörde kann weitere Angaben/Dokumente von Ihnen fordern.

Bitte kontaktieren Sie die zuständige Behörde für weitere Informationen bevor Sie eine Erlaubnis beantragen.

Kosten

Verwaltungsgebühr: 200€ - 600€
Verwaltungsgebühr: 200€ - 600€

Die Zulassung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung. Die Gebühren betragen in Mecklenburg-Vorpommern gemäß Veterinärverwaltungskostenverordnung EUR 50,00 bis EUR 600,00

Verfahrensablauf

Füllen Sie einen Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft. Es werden Ihre persönlichen Voraussetzungen überprüft.

Im Anschluss daran wird mit Ihnen ein Vor-Ort-Termin vereinbart, um die technischen Voraussetzungen zu kontrollieren.

Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihnen dann die Erlaubnis für das gewerbliche innergemeinschaftliche Verbringen mit Tieren, Zuchtmaterial oder tierischen Erzeugnissen erteilt. Sie erhalten einen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

13 Woche(n)
13 Woche(n)

Frist

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahr(e)
nachdem die Erlaubnis erloschen ist

Die behördliche Zulassung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

Weiterführende Informationen

Viele Handels- und Reisefragen, die Tiere oder auch Waren betreffen, sind ständigen Änderungen durch sich ändernde Tierseuchenlagen weltweit unterworfen, sodass empfohlen wird, sich im Vorfeld detailliert beim örtlichen Amtstierarzt zu informieren.
Weitere Informationen hält das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bereit.

Hinweise

Die Erlaubnis kann befristet ausgestellt werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Betrieb/Unternehmen und Einrichtungen für das innergemeinschaftliche Verbringen sind zulassungspflichtig
  • Person/Geschäftsführer/Gesellschafter muss volljährig sein
  • Antrag auf Zulassung bzw. Zulassungsbescheid muss vor Beginn der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen
  • Gewerbeanmeldung muss vorliegen
  • Sachkunde muss über Lehrgang zertifiziert sein
  • u.a. folgende Angaben müssen der zuständigen Behörde mitgeteilt werden: Name und Anschrift betreffenden Unternehmer; Betriebsstandort und Beschreibung der betreffenden Einrichtung; Betriebsart; sonstige Aspekte im Zusammenhang mit dem Betrieb (z.B. Kategorie, Tierart, Anzahl etc.)
  • Gebühr abhängig von Betriebsart und Zeitaufwand
  • weitere Auflagen möglich
  • Empfehlung: Kontakt mit zuständigen Amtstierarzt aufnehmen
  • zuständig: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte

Ansprechpunkt

Erste Anlaufstelle ist das örtliche Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landkreise und kreisfreien Städte.

Zuständige Stelle

Erste Anlaufstelle ist das örtliche Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landkreise und kreisfreien Städte.

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: möglich

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein