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Geburtsurkunde bei Hausgeburt beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99027002012001, 99027002012001 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99027002012001, 99027002012001

Leistungsbezeichnung

Geburtsurkunde bei Hausgeburt beantragen

Leistungsbezeichnung II

Hausgeburt anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Personenstandsurkunde (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Geburt (027)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

bei Hausgeburten

SDG Informationsbereiche

  • Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.03.2015

Fachlich freigegeben durch

keine fachliche Freigabe Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können Sie auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt erhalten.

Volltext

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können Sie auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt erhalten.

Wenn Sie Ihr Kind zu Hause geboren haben, müssen Sie dem Standesamt die Geburt mündlich anzeigen.

Folgende Personen sind verpflichtet, die Geburt innerhalb der ersten Woche zu melden:

  • der Vater des Kindes, sofern er sorgeberechtigt ist
  • die Hebamme, die bei der Geburt anwesend war
  • der Arzt, der bei der Geburt anwesend war
  • jede andere Person, die bei der Geburt anwesend war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist
  • die Mutter, sobald sie zur Anzeige imstande ist.

Erforderliche Unterlagen

  • bei miteinander verheirateten Eltern
    • Geburtsurkunden
    • Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister
  • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
    • Geburtsurkunde der Mutter
    • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
      • Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
      • Geburtsurkunde des Vaters
      • ggf. die Sorgeerklärungen
  • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
  • eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.

Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

Sie erhalten die Geburtsurkunde auf Antrag.

Sie müssen persönlich beim Standesamt des Geburtsortes erscheinen.

Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie vom Standesbeamten, soweit die Namen des Kindes bereits feststehen, eine Geburtsurkunde, ansonsten eine Geburtsbescheinigung.

Geburtsbescheinigungen werden einmalig für religiöse Zwecke und für die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft gebührenfrei ausgestellt. Für sonstige Zwecke erfolgt eine gebührenfreie Ausstellung, soweit dies auf Grund von Bundes- oder Landesrecht vorgesehen ist.

Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes.
Sollten Sie eine Geburtsurkunde beziehungsweise eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister benötigen, müssen Sie diese kostenpflichtig beim Standesamt beantragen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • Anzeige der Geburt: innerhalb einer Woche
    • Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
    • Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
  • Nachmeldung des Namens: innerhalb eines Monats

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können Sie auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt erhalten.

Ansprechpunkt

das Standesamt des Geburtsortes

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle in Mecklenburg-Vorpommern ist Ihr zuständiges Standesamt.

Formulare

nicht vorhanden