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Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Änderungen mitteilen

Mecklenburg-Vorpommern 99107008011000, 99107008011000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107008011000, 99107008011000

Leistungsbezeichnung

Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Änderungen mitteilen

Leistungsbezeichnung II

Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Änderungen mitteilen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Beitragspflicht (Synonym), Beitragsservice (Synonym), Rundfunkfinanzierung (Synonym), GEZ-Pflicht (Synonym), Rundfunkbeitrag (Synonym), Fernsehen (Synonym), HR (Synonym), RF (Synonym), Hörfunk (Synonym), BR (Synonym), GEZ (Synonym), Fernsehgebühr (Synonym), Rundfunkbeitragspflicht (Synonym), Rundfunkgebühr (Synonym), Dritte Programme (Synonym), Deutschlandradio (Synonym), NDR (Synonym), SWR (Synonym), Radio (Synonym), Haushaltsabgabe (Synonym), ARD (Synonym), ZDF (Synonym), MDR (Synonym), WDR (Synonym), öffentlich-rechtlicher Rundfunk (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.05.2023

Fachlich freigegeben durch

Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern

Handlungsgrundlage

§ 8 Abs. 1 RBStV  i. V m. § 8 Abs. 4 RBStV

Teaser

Wenn Sie zum Rundfunkbeitrag angemeldet sind und ziehen um, Ihre Bankverbindung, Ihre Zahlungsweise oder Ihr Name ändert sich. Dann können Sie Ihre Änderungen mitteilen oder am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen.

Volltext

Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.

Erforderliche Unterlagen

Änderungsformular

Voraussetzungen

Eine Änderung ist eingetreten, insbesondere:

  • Adressänderung
  • Namensänderung
  • neue Kontoverbindung
  • andere Zahlungsweise

Kosten

Änderung: gebührenfrei

Sie können den Zahlungsrhythmus wie folgt anpassen:

  • gesetzliche Zahlungsweise in der Mitte von 3 Monaten 55,08 Euro
  • vierteljährlich im Voraus zum Ersten eines Quartals für 3 Monate 55,08 Euro
  • halbjährlich im Voraus zum Ersten eines Halbjahres für 6 Monate 110,16 Euro
  • jährlich im Voraus zum Ersten eines jeden Jahres für 12 Monate 220,32 Euro.

Verfahrensablauf

Änderungen können Sie der zuständigen Stelle schriftlich mit dem vorgesehenen Formular oder online mitteilen.

Online:

  • Öffnen Sie das Online-Portal "Ihr Rundfunkbeitrag".
  • Klicken Sie das Feld "Namen, Adresse, Zahlungsweise ändern" an oder geben Sie im Suchfeld den Webcode "BF01" ein, dann öffnet sich das dazugehörige Online-Formular und leitet Sie Schritt für Schritt durch die Änderung.

Postalisch:

  • Rufen Sie das unten verlinkte PDF-Formular „Änderung zum Rundfunkbeitragskonto“ auf.
  • Füllen Sie das PDF-Formular aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es. Dann schicken Sie es per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Telefon:

  • Rufen Sie die Telefon-Hotline des Beitragsservice an und gehen Sie das Dokument gemeinsam mit einer Ansprechperson durch.  

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.

Ansprechpunkt

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Zuständige Stelle

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein