Anerkennung als Prüfstelle für Pflanzenschutzgeräte Erteilung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
- Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Welche Arten von Pflanzenschutzgeräten wollen sie prüfen? Man unterscheidet in Flächen- und Raumkulturen, Granulatstreuer, Beizgeräte. Klein- und Großgeräte im Freiland und unter Dach (Gewächshäuser). Für all dies benötigen sie die entsprechende Technik.
Die Leistung der Behörde besteht im Wesentlichen in der Begutachtung des Prüfortes, in der Kontrolle des Nachweises der Ablegung eines Lehrganges zum Gerätekontrollschlosser und der notwendigen Weiterbildungen. Weiterhin sind die Geräte zur Durchführung der Pflanzenschutzgerätekontrolle zu begutachten.
- Antrag auf Anerkennung einer Kontrollwerkstatt.
- Nachweis der Tauglichkeit des Kontrollpersonals.
- Entsprechende Ausbildung.
- Nachweis der Prüfung der eingesetzten Prüfmaterialien.
Nach Eingang des Antrages wird der Antragsteller kontaktiert und ein Vor-Orttermin abgesprochen. Hier wird der Ort begutachtet und die notwendigen Unterlagen durchgesehen.
Ist eine Kontrollwerkstatt genehmigt, gilt dies für die Dauer bis die TLLLR diesem widerspricht oder der Antragsteller selbst zurücktritt.
Geschultes Kontrollpersonal zur Pflanzenschutzgeräte-kontrolle und notwendige technische Voraussetzungen zur Durchführung der jeweiligen Prüfungen. Vorhandensein eines geeigneten Standortes (Prüfhalle mind. 50m lang)
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum - Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum - Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut
- Formular: Antrag auf Anerkennung einer Kontrollwerkstatt
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein