Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Fernlehrgänge - Zulassung von Fernlehrgängen, die nicht ausschließlich der Freizeitgestaltung/ Unterhaltung dienen

Thüringen 99131020007000, 99131020007000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99131020007000, 99131020007000

Leistungsbezeichnung

Fernlehrgänge - Zulassung von Fernlehrgängen, die nicht ausschließlich der Freizeitgestaltung/ Unterhaltung dienen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Fernunterricht (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.06.2012

Fachlich freigegeben durch

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Alle Fernlehrgänge müssen, bevor sie angeboten werden dürfen, staatlich zugelassen sein.

Vor der Zulassung werden Fernlehrgänge daraufhin überprüft, ob das angegebene Lehrgangsziel mit dem Fernlehrgang erreichbar ist. Berufsbildende Fernlehrgänge müssen nach Inhalt, Dauer oder Ziel und nach der Art der Durchführung mit den Zielen der beruflichen Bildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder anderen Rechtsvorschriften zur beruflichen Bildung übereinstimmen. Dabei werden sowohl die fachliche Seite als auch der didaktische Zugriff begutachtet. Außerdem müssen Werbung und Information, Vertretertätigkeit sowie die Vertragsgestaltung den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes genügen.
Zugelassene Fernlehrgänge erhalten ein Zulassungssiegel mit einer Zulassungsnummer. Diese Zulassungsnummer müssen Sie als Veranstalter im Informationsmaterial als nachprüfbaren Hinweis auf die erteilte staatliche Zulassung aufführen

Erforderliche Unterlagen

  • Handels-/ Vereinsregisterauszug
  • Lehrgangsplanung
  • Anmelde-/Vertragsvordrucke
  • Informationsmaterial für Teilnehmer
  • Prüfungsregelungen
  • Externe Vorgaben, z.B. staatliche Ausbildungsordnungen
  • Lehrmaterialaufstellung
  • Arbeitsmaterialien
  • Konzept zum Qualitätsmanagement

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

  • Zulassungsgebühr: 150 % vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 950 Euro
  • bei Zulassung nach zunächst vorläufiger Zulassung: 200% vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 950 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Genehmigungsfiktion: 3 Monat(e)
Wenn die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) nicht innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über die Zulassung entschieden hat, gilt die Zulassung als erteilt.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keiner Zulassung bedürfen Fernlehrgänge, deren Lehrgangsziel ausschließlich in der unselbständigen Ergänzung anderer, in sich abgeschlossener selbständiger Bildungsangebote besteht und die sich nur in Verbindung mit anderen Bildungsangeboten eignen. Bei diesen ergänzenden Fernlehrgängen muss die Vertragsgestaltung den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen. Ihr Vertrieb ist der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht anzuzeigen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare