Trinkwasserüberwachung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Trinkwasser (Synonym), Wasserproben (Synonym), Wasserversorgung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
19.03.2013
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte überwachen Wasserversorgungsanlagen in regelmäßigen Abständen. Im Rahmen der Überwachung haben die Gesundheitsämter die Erfüllung der Pflichten zu prüfen, die dem Unternehmer und dem sonstigen Inhaber einer Wasserversorgungsanlage auf Grund der Trinkwasserverordnung obliegen. Die Prüfungen umfassen auch die Besichtigungen der Wasserversorgungsanlagen sowie die Entnahme und Untersuchung von Wasserproben.
- Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte überwachen Wasserversorgungsanlagen in regelmäßigen Abständen.
- Im Rahmen der Überwachung haben die Gesundheitsämter die Erfüllung der Pflichten zu prüfen, die dem Unternehmer und dem sonstigen Inhaber einer Wasserversorgungsanlage auf Grund der Trinkwasserverordnung obliegen.
- Die Prüfungen umfassen auch die Besichtigungen der Wasserversorgungsanlagen sowie die Entnahme und Untersuchung von Wasserproben.
- zuständig: das Gesundheitsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.