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Zulassung als privater Feldbestandsprüfer für Saatgutvermehrungsflächen - Antrag

Thüringen 99078043007000, 99078043007000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99078043007000, 99078043007000

Leistungsbezeichnung

Zulassung als privater Feldbestandsprüfer für Saatgutvermehrungsflächen - Antrag

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Feldbestandsprüfer (Synonym), Feldbestandsprüfung (Synonym), Saatgut (Synonym), Saatgutverordnung (Synonym), Saatgutanerkennung (Synonym), Vermehrungsflächen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Landwirtschaft (078)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.07.2021

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Erzeugung von Saatgut erfolgt auf sogenannten Vermehrungsflächen. Die Pflanzen auf den Vermehrungsflächen (Feldbestand) müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, die in der Saatgutverordnung festgelegt sind. Jede Vermehrungsfläche ist dementsprechend im Jahr der Saatguterzeugung vor der Ernte des Saatgutes durch Feldbesichtigung auf das Vorliegen der Anforderungen an den Feldbestand (Sortenechtheit, Sortenreinheit, Fremdbesatz und Gesund-heitszustand) zu prüfen. Hierzu kann die zuständige Behörde (Anerkennungsstelle) private Feldbestandsprüfer zulassen. Die Anerkennungsstelle hat mindestens 5 von Hundert dieser Flächen zusätzlich nachzuprüfen und die Zulassung zu widerrufen, wenn dieser wiederholt und mangelhaft durchgeführt wurden (§7 Abs. 7 - 9 Saatgutverordnung).

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis einer geeigneten Ausbildung / Vorbildung
  • Führerschein

Voraussetzungen

Der Antragsteller muss zwingend über landwirtschaftliche und botanische Kenntnisse verfügen. Er muss einen Führerschein besitzen, um die Vermehrungsflächen eigenständig erreichen zu können. Die Zulassung als privater Feldbestandsprüfer setzt eine theoretische sowie praktische Schulung voraus. Die Entscheidung der Zulassung wird je nach Eignung getroffen. Im Falle der Eignung erfolgt eine aktenkundige Verpflichtung.

Kosten

Nach Zeitaufwand gemäß der Allgemeinen Verwaltungskostenordnung.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Es erfolgt eine zeitnahe Bearbeitung.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es handelt sich hierbei um eine Tätigkeit als Verwaltungshelfer  die Mitarbeit ist saisonal, und wird jährlich über Verträge neu geregelt wird. Der Einsatz erfolgt auf Zuweisung (territorial) und Anleitung durch die Anerkennungsstelle.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut / Anerkennungsstelle
Naumburger Straße 98
07743 Jena

Tel.: +49 361 57 4041 356
Fax: +49 361 57 4041 390
E-Mail: anerkennungsstelle@tlllr.thueringen.de

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Antrag auf Zulassung als privater Feldbestandsprüfer gemäß § 7 Abs.7 Saatgutverordnung