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Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau - Anerkennung beantragen

Thüringen 99012050001000, 99012050001000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012050001000, 99012050001000

Leistungsbezeichnung

Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau - Anerkennung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Baugrundverformungen (Synonym), Gründungbodenmechanische Kenngrößen (Synonym), Tragverhalten Baugrund (Synonym), Baugrundgutachten (Synonym), Geotechnische Aufgaben (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.04.2021

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau prüfen und bescheinigen die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen. Das geschieht im Auftrag des Bauherrn oder anderer Verantwortlicher nach dem Bauordnungsrecht.

Volltext

Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau prüfen und bescheinigen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben über den Baugrund hinsichtlich Stoffbestand, Struktur und geologischer Einflüsse, dessen Tragfähigkeit und die getroffenen Annahmen zur Gründung oder Einbettung der baulichen Anlage. Das geschieht im Auftrag des Bauherrn oder anderer Verantwortlicher nach dem Bauordnungsrecht. Die Prüfsachverständigen sind im Rahmen ihrer Prüfaufgaben unabhängig und nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden.

Die Anerkennung als Prüfsachverständiger für Erd- und Grundbau erfolgt nur bei Antragstellern, welche die allgemeinen Voraussetzungen sowie die besonderen Voraussetzungen für diesen Fachbereich erfüllen und nachweisen können. Neben dem Nachweis eines geeigneten Hochschulabschlusses und ausreichend langer Berufs- und Prüferfahrung erfolgt eine Fachbegutachtung, die eine Beurteilung von Baugrundgutachten und einen schriftlichen Kenntnisnachweis beinhaltet.

Erforderliche Unterlagen

  • Lebenslauf
  • Kopie der Abschluss- und Befähigungszeugnisse
  • Nachweis über Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O oder P)
  • Angaben zur eigenverantwortlichen und unabhängigen Tätigkeit sowie über Beteiligungen an Gesellschaften oder Unternehmen
  • Nachweis der Berufserfahrung und Mitwirkung bei der Anfertigung oder Beurteilung von Standsicherheitsnachweisen im Erd- und Grundbau
  • Verzeichnis aller in den letzten 2 Jahren vor Beantragung erstellten Baugrundgutachten, davon 10 mit überdurchschnittlichen Anforderungen sowie 2 komplette Gutachten zu erd- und grundbauspezifischen Themen

Voraussetzungen

  • Abschluss eines Ingenieurstudiums der Fachrichtung Bauingenieurwesen, der Geotechnik oder eines Studiengangs mit Schwerpunkt Ingenieurgeologie an einer deutschen Hochschule oder eines gleichwertigen Studiums an einer ausländischen Hochschule oder an einer sonstigen gleichwertigen ausländischen Einrichtung
  • mindestens neunjährige Tätigkeit als Ingenieur im Bauwesen, davon mindestens drei Jahre im Erd- und Grundbau bei der Anfertigung oder Beurteilung von Standsicherheitsnachweisen
  • Nachweis der besonderen Fachkunde im Erd- und Grundbau (wird im Rahmen des Anerkennungsverfahrens durch Fachgutachten beigebracht)
  • keine Beteiligung an einem Unternehmen der Bauwirtschaft oder an einem Bohrunternehmen

Kosten

200,- bis 300,- € ( Kosten der Fachbegutachtung durch fachbegutachtende Stelle nicht inbegriffen)

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

abhängig vom Prüfungstermin der fachbegutachtenden Stelle

Frist

Die Anmeldung ist jederzeit möglich. Die Prüfungen finden aller 1 bis 2 Jahre statt.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Digitales und Infrastruktur finden Sie die Liste der Thüringer Prüfsachverständigen und weitere Informationen.

Rechtsbehelf

Klage

Kurztext

  • Anerkennung als Prüfsachverständiger für den Erd- und Grundbau Erteilung
  • Die Anerkennung als Prüfsachverständiger für Erd- und Grundbau erfolgt nur bei Antragstellern, welche die allgemeinen Voraussetzungen sowie die besonderen Voraussetzungen für diesen Fachbereich erfüllen und nachweisen können.
  • Neben dem Nachweis eines geeigneten Hochschulabschlusses und ausreichend langer Berufs- und Prüferfahrung erfolgt eine Fachbegutachtung, die eine Beurteilung von Baugrundgutachten und einen schriftlichen Kenntnisnachweis beinhaltet.
  • Schriftlicher Antrag muss gestellt werden.
  • Es fallen Gebühren an.
  • Zuständig: Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur, Referat 21 - Baurecht.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich dan das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur, Referat 21 - Baurecht.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nein, erfolgt formlos.