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Auszug aus dem Liegenschaftsbuch (Flurstücks- und Eigentümernachweis) beantragen

Thüringen 99123027023001, 99123027023001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123027023001, 99123027023001

Leistungsbezeichnung

Auszug aus dem Liegenschaftsbuch (Flurstücks- und Eigentümernachweis) beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Daten zum Flurstück (Synonym), Beglaubigt oder nicht beglaubigt (Synonym), Katasterauszug (Synonym), Bestandsnachweis (Synonym), Auszug Liegenschaftskataster (Synonym), Flurstücksnachweis (Synonym), Bauvorlagennachweis (Synonym), Bauvorlage (Synonym), Nachweis zum Flurstückseigentum (Synonym), Daten zum Grundstückseigentum (Synonym), Flurstück (Synonym), Grundstück (Synonym), Nachweis zum Grundstückseigentum (Synonym), Eigentümernachweis (Synonym), Nachweis Flurstück (Synonym), Daten zum Flurstückseigentum (Synonym), Liegenschaftskataster (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Vermessung und Kataster (123)

Verrichtungskennung

Auskunft (023)

Verrichtungsdetail

Amtlicher Auszug

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Wohnen und Umzug (1050200)
  • Grundsteuer und Grunderwerbsteuer (1060400)
  • Bauplanung (2050400)
  • Standortsuche (2050200)
  • Auszüge aus Registern (2020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)

Handlungsgrundlage

§ 18 Absatz 1 i. V. m. § 19 Absatz 3 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) (siehe nachstehender Link).

Nr. 2 des Kostenverzeichnisses zur Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm) (siehe nachstehender Link).

Weitere Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Kataster- und Geoinformationswesens sind unter nachstehendem Link erreichbar.

Teaser

Beantragen Sie hier einen beschreibenden Nachweis zu einem Grundstück für Auskünfte und Planungen zu Grundstücksangelegenheiten.

Volltext

Im Liegenschaftskataster werden als amtliches Verzeichnis Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) für das gesamte Landesgebiet flächendeckend und vollständig nachgewiesen. Die Einrichtung und Führung des Liegenschaftskatasters ist hoheitliche Landesaufgabe und wird von den Katasterbereichen des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) wahrgenommen. Das Liegenschaftskataster fasst die ehemals getrennt geführten Liegenschaftsbücher (beschreibender Teil) und Liegenschaftskarten (darstellender Teil) in einem Geobasisinformationssystem (auch ALKIS genannt) zusammen.

Das Liegenschaftsbuch enthält in Thüringen u. a. Angaben zu

  • Gebietszugehörigkeit,
  • Lage,
  • Fläche,
  • tatsächlicher Nutzung mit Art der tatsächlichen Nutzung und Fläche,
  • Gebäuden,
  • Fortführungsnachweis(en),
  • öffentlich-rechtlichen Festlegungen
  • Buchung (Buchungsart, Buchungsstelle im Grundbuch) und
  • Eigentum.

Angaben zu Buchung und Eigentum werden nachrichtlich vom Grundbuch übernommen.

Als Grundstückseigentümer benötigen Sie für zahlreiche Zwecke (Bauvorhaben, Bankkredite, Grundstücksaufteilung, Grundstücksverkauf usw.) Auszüge, Informationen und Bescheinigungen zu Ihrem Grundstück. Hierzu kann auch ein Auszug aus dem Liegenschaftsbuch mit den Angaben des beschreibenden Teils des Liegenschaftskatasters beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

Im Fall, dass der Antragsteller nicht zugleich Grundstückseigentümer ist:

  • Nutzungsberechtigter:

formloser, nicht formgebundener Nachweis über Nutzungsrecht (Erbbauberechtigung, Pächter u. Ä.)

  • sonstiges berechtigtes Interesse:

formloser, nicht formgebundener Nachweis über berechtigtes Interesse (Kreditgeber, Gläubiger, Grundstücksangrenzer u. Ä.)

  • Bevollmächtiger von o. g. Personenkreis:

formloser, nicht formgebundener Nachweis über Bevollmächtigung

Im Fall, dass der Antragsteller nicht zugleich Kostenschuldner sein sollte:

formlose, nicht formgebundene Bestätigung zur Übernahme der Kosten

Voraussetzungen

Die Leistung Auszug aus dem Liegenschaftsbuch unterliegt dem Datenschutz (personenbezogene Daten) und kann nur von Personen oder Stellen mit berechtigtem Interesse beantragt werden, wie

  • Grundstückseigentümern,
  • Nutzungsberechtigten,
  • Person mit sonstigem berechtigten Interesse.

Kosten

Flurstücksnachweise können mit der Anwendung „Informationssystem Liegenschaftskataster“ (siehe nachstehender Link) gebührenfrei bereitgestellt werden.

Bei Beantragung bei einer zuständigen Stelle gelten die folgenden Gebührensätze gemäß Kostenverzeichnis zur Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm):

  • Gebühr: 10,00 € je Flurstücksnachweis sowie Flurstücks- und Eigentümernachweis, mindestens aber 19,00 € zzgl. USt.
  • Gebühr: 20,00 € je Bestandsnachweis, zzgl. USt.
  • je Mehrausfertigung zuzüglich 20% der Gebühr für die Erstausfertigung, zzgl. USt.
  • je Beglaubigung 7,50 € zzgl. USt.

Verfahrensablauf

Der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch kann

  • schriftlich (per Brief / Fax),
  • per E-Mail,
  • telefonisch,
  • über den Onlineshop des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) oder
  • über das digitale Antragsverfahren (Zuständigkeitsfinder)

beantragt werden.

Amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch dürfen nur von den Katasterbereichen des TLBG sowie durch die am automatisierten Abrufverfahren teilnehmenden Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI), Gemeinden oder Landkreise des Freistaates Thüringen erstellt, erteilt und vervielfältigt werden. Die Kontaktdaten der Katasterbereiche des TLBG erreichen Sie unter nachstehendem Link.

Zur Bearbeitung des Antrags sind folgende Angaben unbedingt erforderlich:

  • Angaben zum beantragten Flurstück (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer, postalische Anschrift),
  • beglaubigt oder nicht beglaubigt,
  • Angaben zum Antragsteller und zur Kostenübernahme.

Der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch wird in analoger Form übersandt oder digital in datenschutzgerechter Form bereitgestellt.

Bearbeitungsdauer

Für die Nutzung des Web-Angebots gibt es keine Frist, das Angebot ist jederzeit verfügbar.

Die Bearbeitungsdauer des schriftlichen oder mündlichen Antrages beträgt drei Arbeitstage.

Frist

keine

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie über die nachstehenden Links.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Da kein Verwaltungsakt gesetzt wird, ist ein Rechtsbehelf nicht möglich.

Es ist kein Widerruf möglich, da es sich um Sonderanfertigungen handelt (siehe Anmerkungen).

Anmerkungen: Bei Sonderanfertigungen (Bestellung eines individuell angepassten Produktes) besteht kein Widerrufsrecht beim Onlinekauf (vgl. Urteil Landgericht Düsseldorf - Aktenzeichen: 23 S 111/13 U - vom 12.02.2014).

Kurztext

  • Auszug aus dem Liegenschaftsbuch beantragen
  • schriftlicher Antrag (auch online)
  • zuständig:
    • Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)
    • Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
    • Kommunen (Städte und Gemeinden)

Ansprechpunkt

Amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch dürfen nur von den Katasterbereichen des TLBG sowie durch die am automatisierten Abrufverfahren teilnehmenden Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI), Gemeinden oder Landkreise des Freistaates Thüringen erstellt, erteilt und vervielfältigt werden.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Onlineverfahren über den Onlineshop des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)
  • elektronische Antragstellung: per E-Mail mit erforderlichen Angaben
  • Schriftform erforderlich: ja, siehe oben
  • persönliches Erscheinen: nicht erforderlich
  • Unterschrift: nicht erforderlich
  • Authentifizierung nötig, wegen Gebührenübernahme (nicht bei Antrag per E-Mail)