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Familiennamen von eingetragenen Lebenspartnern ändern

Thüringen 99083001011004, 99083001011004 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99083001011004, 99083001011004

Leistungsbezeichnung

Familiennamen von eingetragenen Lebenspartnern ändern

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Namensänderung (Synonym), Namensgebung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Namen (083)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

Verrichtungsdetail

aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Eheschließung (1020300)
  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Teaser

Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie einen gemeinsamen Namen (Lebenspartnerschaftsnamen) bestimmen.

Volltext

Bei der Bestimmung der Namensführung in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gibt es viele Möglichkeiten. Sie können den Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen Ihres Lebenspartners zum gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen. Als tatsächlich geführter Name kommt dabei auch der Name aus einer früheren Lebenspartnerschaft oder Ehe einschließlich eines eventuellen Begleitnamens in Betracht.

In manchen Fällen sind zudem Besonderheiten zu beachten, z. B. wenn ein Lebenspartner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt.

Den einmal gewählten gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen dürfen Sie während der Lebenspartnerschaft nicht mehr ändern.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Lebenspartnerschaftsurkunde

Voraussetzungen

Die vorherige Begründung einer Lebenspartnerschaft.

Kosten

Es fallen Kosten an. Diese erfahren Sie beim Standesamt.

Verfahrensablauf

Sprechen Sie persönlich beim Standesamt vor.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Der Lebenspartner, dessen Name nicht Lebenspartnerschaftsname wird, kann dem Lebenspartnerschaftsnamen seinen Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen durch Erklärung voranstellen oder anfügen (Begleitname); die Erklärung zum Begleitnamen kann jederzeit widerrufen werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Namensänderung bei bestehender eingetragener Lebenspartnerschaft
  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Bestimmung eines Lebenspartnerschaftsnamens.
  • In manchen Fällen sind zudem Besonderheiten zu beachten, z. B. wenn ein Lebenspartner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt.
  • Der einmal gewählte gemeinsame Lebenspartnerschaftsname darf nicht mehr geändert werden.
  • Benötigte Unterlagen: Personalausweis und Lebenspartnerschaftsurkunde.
  • Es fallen Kosten an.
  • Zuständig: Standesamt des Wohnsitzes.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Das Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde, prüft die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung und stellt eine Urkunde oder Bescheinigung über die Namensänderung aus.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden