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elektronischer Identitätsnachweis Entsperrung

Thüringen 99008004063002, 99008004063002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008004063002, 99008004063002

Leistungsbezeichnung

elektronischer Identitätsnachweis Entsperrung

Leistungsbezeichnung II

Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

ePA (Synonym), Identitätsnachweis (Synonym), Sperrung (Synonym), Ausweis-Chip (Synonym), PA (Synonym), Personalausweis (Synonym), Elektronisch (Synonym), neuer Personalausweis (Synonym), Online-Ausweisfunktion (Synonym), Ausweischip (Synonym), Neuer PA (Synonym), aufheben (Synonym), Personaldokument (Synonym), nPA (Synonym), neu (Synonym), Entsperrung (Synonym), Perso (Synonym), Chip (Synonym), Pass (Synonym), elektronischer Personalausweis (Synonym), entsperren (Synonym), Sperr (Synonym), Ausweis (Synonym), Aufhebung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Personalausweis (008)

Verrichtungskennung

Sperrung (063)

Verrichtungsdetail

Entsperrung

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Teaser

Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung der Online-Ausweisfunktion in der Personalausweisbehörde aufheben lassen.

Volltext

Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen. Das kann nur persönlich geschehen. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • elektronischer Identitätsnachweis Sperrung Entsperrung
  • Ein gesperrter elektronischer Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) kann ausschließlich über die zuständige Behörde entsperrt werden lassen.
  • Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.
  • Zuständig: Personalausweisbehörde

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Personalausweisbehörde.

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Personalausweisbehörde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden