Personalausweis für Personen bis 16 Jahre beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen für Sie einen Personalausweis beantragen.
Jede Person jeden Alters mit der deutschen Staatsangehörigkeit kann einen Personalausweis beantragen. Das gilt auch für Kinder (ab Geburt). Als Person bis 16 Jahre müssen Sie von Ihren Eltern begleitet werden. Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigen übernehmen die Antragstellung für Sie. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich bei der Antragstellung durch Bevollmächtigung des anderen Elternteils vertreten lassen.
Ihr Personalausweis ist 6 Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn
- Eintragungen unrichtig werden oder
- das Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung der Anschrift führt nicht zur Ungültigkeit.
Der neue Personalausweis ist mit der Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ausgestattet. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch abgeschaltet. Eine spätere Aktivierung (ab 16 Jahre) ist in dem Bürgeramt am Hauptwohnsitz gebührenfrei möglich.
- alter Personalausweis, alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- falls kein altes Identitätsdokument vorhanden: Geburtsurkunde
- Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- biometrietaugliches Passfoto: Ab 1. Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt. Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde erstellt oder bei Fotografinnen und Fotografen. Daher kann ein Lichtbild nicht mehr vom Bürger selbst mitgebracht werden.
Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis erhalten, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
- in Deutschland gemeldet sind.
ebührenreduzierung oder -befreiung sind für Bedürftige möglich. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:
- Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen beide Elternteile den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
- Die Kinder und Jugendlichen, für die die Antragstellung erfolgt, müssen ebenfalls persönlich erscheinen, da die Behörde ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
- Bei Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.
Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Dabei fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt, die Kosten der Ausstellung steigen.
- Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige
- Jede Person mit deutscher Staatsbürgerschaft kann einen Personalausweis beantragen.
- Kinder unter 16 Jahren können einen Personalausweis erhalten, Antragstellung durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigen
- beide Elternteile müssen den Antrag gemeinsam stellen, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind
- Kosten:
- EUR 22,80
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Zuschlag außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
- EUR 30,00 Zuschlag bei Antragstellung für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- Bearbeitungsdauer: Abholung in der Regel nach 2 Wochen möglich
- Gültigkeitsdauer: 6 Jahre
- zuständig:
- Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz
- jede andere Personalausweisbehörde
Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz. Das ist in der Regel das Bürgeramt.