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Sondernutzung von Straßen - Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen

Thüringen 99108015011000, 99108015011000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108015011000, 99108015011000

Leistungsbezeichnung

Sondernutzung von Straßen - Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Bürgersteig (Synonym), Absenkung (Synonym), Zufahrt (Synonym), Grundstückszufahrt (Synonym), Grundstückserschließung (Synonym), Bürgersteigabsenkung (Synonym), Gehwegüberfahrt (Synonym), Bordsteinabsenkung (Synonym), Bordstein (Synonym), Änderung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Bauplanung (2050400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.10.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Wenn Ihre Grundstückszufahrt eine Gehwegüberfahrt ist, können Sie diese auf Antrag ändern.

Zum Beispiel durch die Herstellung einer Bordsteinabsenkung.

Damit soll die Straßen-Einfahrt und Straßen-Ausfahrt am Grundstück verbessert werden.  

Volltext

Gehwegwegüberfahrten oder auch Grundstückszufahrten oder Bordsteinabsenkungen genannt, dienen dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.

Wenn Sie solch ein Vorhaben planen, für das der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Erlaubnis für die Gehwegüberfahrt.

Bereits bestehende Gehwegüberfahrten können auch verändert werden.

Sie können die Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen.

Grundstückszufahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg. Darum müssen diese Maßnahmen von der zuständigen Stelle genehmigt werden.

Dabei ist es egal, ob es sich um die Herstellung oder die Veränderung einer Gewegüberfahrt handelt.

In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragstellende Person die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Sie selbst sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin des Grundstücks.

Sie verfügen alternativ über eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beziehungsweise der Grundstückseigentümerin.

Sofern Sie die Herstellung selbst übernehmen dürfen, muss das beauftragte Unternehmen ein zugelassenes Unternehmen sein.

Eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges bleibt erhalten.

Es darf durch die Maßnahme keine Unterbrechungen des Gehweges geben.

Kosten

Außer der Verwaltungsgebühr entstehen Herstellungskosten für die Änderung der Gehwegüberfahrt.

Die Gebühr und die Herstellungskosten sind abhängig von der Größe und Beschaffenheit der Gehwegüberfahrt.

Es können zum Beispiel auch Kosten für Baumersatzpflanzungen oder Lichtmastumsetzungen entstehen. 

Beide Kostenbestandteile müssen durch die Antragstellende Person getragen werden.

Verfahrensablauf

Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.

Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer unterscheidet Antragsbearbeitung und Änderung der Gehwegüberfahrt.

Die Antragsbearbeitung erfolgt umgehend.

Die Änderung der Gehwegüberfahrt durch die zuständige Stelle: Mindestens 3 Monate

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Gehwegüberfahrten Änderung
  • Für die Änderung einer Gehwegüberfahrt ist eine Zustimmung erforderlich. Diese muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
  • Die Arbeiten zur Änderung einer Gehwegüberfahrt werden von der zuständigen Stelle beauftragt oder selbst durch ein zugelassenes Unternehmen durchgeführt (Ausnahmefall)
  • Kosten:
  • Außer der Verwaltungsgebühr entstehen Herstellungskosten für die Änderung der Gehwegüberfahrt.
  • Die Gebühr und die Herstellungskosten sind abhängig von der Größe und Beschaffenheit der Gehwegüberfahrt.
  • Es können zum Beispiel auch Kosten für Baumersatzpflanzungen oder Lichtmastumsetzungen entstehen. 
  • Beide Kostenbestandteile müssen durch die Antragstellende Person getragen werden.
  • Zuständigkeit: zuständiges Amt der Stadt oder Gemeinde.

Ansprechpunkt

Den Antrag auf Änderung einer Gewegüberfahrt stellen Sie im zuständigen Amt Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.