Sondernutzung von Straßen - Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Ihre Grundstückszufahrt eine Gehwegüberfahrt ist, können Sie diese auf Antrag ändern.
Zum Beispiel durch die Herstellung einer Bordsteinabsenkung.
Damit soll die Straßen-Einfahrt und Straßen-Ausfahrt am Grundstück verbessert werden.
Gehwegwegüberfahrten oder auch Grundstückszufahrten oder Bordsteinabsenkungen genannt, dienen dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.
Wenn Sie solch ein Vorhaben planen, für das der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Erlaubnis für die Gehwegüberfahrt.
Bereits bestehende Gehwegüberfahrten können auch verändert werden.
Sie können die Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen.
Grundstückszufahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg. Darum müssen diese Maßnahmen von der zuständigen Stelle genehmigt werden.
Dabei ist es egal, ob es sich um die Herstellung oder die Veränderung einer Gewegüberfahrt handelt.
In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragstellende Person die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben.
Sie selbst sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin des Grundstücks.
Sie verfügen alternativ über eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beziehungsweise der Grundstückseigentümerin.
Sofern Sie die Herstellung selbst übernehmen dürfen, muss das beauftragte Unternehmen ein zugelassenes Unternehmen sein.
Eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges bleibt erhalten.
Es darf durch die Maßnahme keine Unterbrechungen des Gehweges geben.
Außer der Verwaltungsgebühr entstehen Herstellungskosten für die Änderung der Gehwegüberfahrt.
Die Gebühr und die Herstellungskosten sind abhängig von der Größe und Beschaffenheit der Gehwegüberfahrt.
Es können zum Beispiel auch Kosten für Baumersatzpflanzungen oder Lichtmastumsetzungen entstehen.
Beide Kostenbestandteile müssen durch die Antragstellende Person getragen werden.
Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die Bearbeitungsdauer unterscheidet Antragsbearbeitung und Änderung der Gehwegüberfahrt.
Die Antragsbearbeitung erfolgt umgehend.
Die Änderung der Gehwegüberfahrt durch die zuständige Stelle: Mindestens 3 Monate
Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Gehwegüberfahrten Änderung
- Für die Änderung einer Gehwegüberfahrt ist eine Zustimmung erforderlich. Diese muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
- Die Arbeiten zur Änderung einer Gehwegüberfahrt werden von der zuständigen Stelle beauftragt oder selbst durch ein zugelassenes Unternehmen durchgeführt (Ausnahmefall)
- Kosten:
- Außer der Verwaltungsgebühr entstehen Herstellungskosten für die Änderung der Gehwegüberfahrt.
- Die Gebühr und die Herstellungskosten sind abhängig von der Größe und Beschaffenheit der Gehwegüberfahrt.
- Es können zum Beispiel auch Kosten für Baumersatzpflanzungen oder Lichtmastumsetzungen entstehen.
- Beide Kostenbestandteile müssen durch die Antragstellende Person getragen werden.
- Zuständigkeit: zuständiges Amt der Stadt oder Gemeinde.
Den Antrag auf Änderung einer Gewegüberfahrt stellen Sie im zuständigen Amt Ihrer Stadt oder Gemeinde.