Inbetriebnahme Anzeige Tankstellen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Tankstelle (Synonym), Kohlenwasserstoffemissionen (Synonym), Kraftfahrzeuge (Synonym), 21. BImSchV (Synonym)
Fachlich freigegeben am
07.12.2020
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Sie wollen eine Tankstelle betreiben? Dann müssen Sie diese Tankstelle vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
Als Betreiber einer Tankstelle müssen Sie diese vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.
Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
- Inbetriebnahme Anzeige Tankstellen
- Tankstellen muss vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde angezeigt werden
- muss schriftlcih eingereicht werden