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Inbetriebnahme Anzeige Tankstellen

Thüringen 99063072261000, 99063072261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063072261000, 99063072261000

Leistungsbezeichnung

Inbetriebnahme Anzeige Tankstellen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Tankstelle (Synonym), Kohlenwasserstoffemissionen (Synonym), Kraftfahrzeuge (Synonym), 21. BImSchV (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Immissionsschutz (063)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.12.2020

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Teaser

Sie wollen eine Tankstelle betreiben? Dann müssen Sie diese Tankstelle vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.

Volltext

Als Betreiber einer Tankstelle müssen Sie diese vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Anzeige ist vor Inbetriebnahme der Tankstelle bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

Kurztext

  • Inbetriebnahme Anzeige Tankstellen 
  • Tankstellen muss vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde angezeigt werden
  • muss schriftlcih eingereicht werden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständige Behörden sind die Immissionsschutzbehörden der Länder.

Formulare

nicht vorhanden