Unterhaltsvorschuss Änderungen mitteilen
Inhalt
Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
Begriffe im Kontext
Veränderung Unterhaltsvorschuss (Synonym), Wechsel Unterhaltsvorschuss (Synonym)
- Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten
Fachlich freigegeben am
11.02.2025
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF)
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Melden Sie diese sofort.
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen.
Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.
Die Änderungen müssen Sie spätestens nach 14 Tagen angeben.
Beispiele für Änderungen:
- Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen
- Sie ziehen um.
- Sie heiraten.
- Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
- Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
- Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
- Der andere Elternteil ist gestorben.
- Das Kind ist gestorben.
- Das Kind besucht keine Schule mehr.
- Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen (weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert)
Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.
Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser Pflichten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann strafrechtlich verfolgt oder mit Bußgeld geahndet werden. Außerdem können die gezahlten Leistungen zurückgefordert werden.
- Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung
- Regelmäßige Auskunft ist Pflicht
- Alle Änderungen sofort mitteilen
- Zuständige Stelle: Unterhaltsvorschuss-Stelle