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Sondernutzung von Straßen - informieren über Verkehrsraumeinschränkungen

Thüringen 99108013013000, 99108013013000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108013013000, 99108013013000

Leistungsbezeichnung

Sondernutzung von Straßen - informieren über Verkehrsraumeinschränkungen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

Fahrbahnreduzierung (Synonym), Baustellen (Synonym), Stau (Synonym), Baustelleninformationssystem (Synonym), Baustelleninformation (Synonym), Vollsperrung (Synonym), Unfall (Synonym), Bau und Stadtentwicklung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Informationserteilung (013)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Veranstaltungen und Feste (1110100)
  • Sonderöffnungszeiten und -genehmigungen (2150200)
  • Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Wenn eine Verkehrsraumeinschränkung jeglicher Art ansteht, müssen die Verkehrsteilnehmenden und die Öffentlichkeit rechtzeitig darüber informiert werden.

Volltext

Eine Verkehrsraumeinschränkung kann aus unterschiedlichen Gründen entstehen, zum Beispiel durch eine ganze oder teilweise Straßenabsperrung wegen einer Baumaßnahme, Lagern von Baumaterial, Abriss eines Gebäudes oder Absperrungen für die Durchführung einer Veranstaltung.

Wenn eine Verkehrsraumeinschränkung jeglicher Art ansteht, sollte die Öffentlichkeit rechtzeitig darüber informiert werden.

Das kann zum Beispiel duch die örtliche Straßenverkehrsbehörde erfolgen, die den Antrag auf Verkehrsraumeinschränkung bewilligt hat.

Manche Behörden in Thüringen nutzen für die Bekanntmachung der Verkehrsraumeinschränkung das Baustelleninformationssystem oder ähnliche Portale.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Verkehrsraumeinschränkung Informationserteilung
  • Verkehrsraumeinschränkung unterschiedliche Gründe
    • ganze oder teilweise Straßenabsperrung
    • Baumaßnahme, Lagern von Baumaterial, Abriss eines Gebäudes oder Absprerrungen für eine Veranstaltung
  • Verkehrsteilnehmende und Öffentlichkeit rechtzeitig informieren durch örtliche Straßenverkehrsbehörde der Stadt oder Gemeinde durch Baustelleninformationssystem und ähnliche Portale.
  • Zuständigkeit: örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (Landkreis, kreisfreie Stadt oder Gemeinde)

Ansprechpunkt

örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (Landkreis, kreisfreie Stadt oder Gemeinde)

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden