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Sondernutzung von Straßen - Zustimmung für die Herstellung, Änderung oder Instandhaltung einer Gehwegüberfahrt erhalten

Thüringen 99108015134000, 99108015134000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108015134000, 99108015134000

Leistungsbezeichnung

Sondernutzung von Straßen - Zustimmung für die Herstellung, Änderung oder Instandhaltung einer Gehwegüberfahrt erhalten

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Zustimmung (134)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Bauplanung (2050400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Wenn Sie die Herstellung, Änderung oder die Instandhaltung einer Gewegüberfahrt planen, benötigen Sie die Zustimmung durch das zuständigen Amt Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Volltext

Die Gehwegüberfahrt dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.

Wenn Sie die Herstellung, Änderung oder die Instandhaltung einer Gewegüberfahrt planen, benötigen Sie eine Zustimmung.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Sie selbst sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin des Grundstücks.

Sie verfügen alternativ über eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beziehungsweise Grundstückseigentümerin.

Kosten

Verwaltungsgebühr

Verfahrensablauf

Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.

Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Bearbeitungsdauer

Die Antragsbearbeitung erfolgt umgehend.

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Gehwegüberfahrten Zustimmung
  • Wer die Herstellung, Änderung oder die Instandhaltung einer Gewegüberfahrt plant, benötigt eine Zustimmung. Diese muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
  • Voraussetzungen:
    • Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin des Grundstücks.
    • Vollmacht des Grundstückseigentümers beziehungsweise Grundstückseigentümerin.
  • Es fallen Gebühren an.
  • Zustimmung erteilt das zuständige Amt in der Stadt oder Gemeinde.

Ansprechpunkt

Den Antrag auf Herstellung, Änderung, Instandhaltung einer Gewegüberfahrt stellen Sie im zuständigen Amt Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Manche Ämter stellen Antragsformulare zur Verfügung.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Manche Ämter stellen Antragsformulare zur Verfügung.