Sondernutzung von Straßen - Zustimmung für die Herstellung, Änderung oder Instandhaltung einer Gehwegüberfahrt erhalten
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie die Herstellung, Änderung oder die Instandhaltung einer Gewegüberfahrt planen, benötigen Sie die Zustimmung durch das zuständigen Amt Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Die Gehwegüberfahrt dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.
Wenn Sie die Herstellung, Änderung oder die Instandhaltung einer Gewegüberfahrt planen, benötigen Sie eine Zustimmung.
Sie selbst sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin des Grundstücks.
Sie verfügen alternativ über eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beziehungsweise Grundstückseigentümerin.
Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
- Gehwegüberfahrten Zustimmung
- Wer die Herstellung, Änderung oder die Instandhaltung einer Gewegüberfahrt plant, benötigt eine Zustimmung. Diese muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
- Voraussetzungen:
- Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin des Grundstücks.
- Vollmacht des Grundstückseigentümers beziehungsweise Grundstückseigentümerin.
- Es fallen Gebühren an.
- Zustimmung erteilt das zuständige Amt in der Stadt oder Gemeinde.
Den Antrag auf Herstellung, Änderung, Instandhaltung einer Gewegüberfahrt stellen Sie im zuständigen Amt Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Manche Ämter stellen Antragsformulare zur Verfügung.
Wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Manche Ämter stellen Antragsformulare zur Verfügung.