Sondernutzung von Straßen - Gehwegüberfahrten Zustimmung zur Änderung oder Herstellung durch Dritte beantragen
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Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
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Sie können die Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen. In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragstellende Person die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben.
Gehwegwegüberfahrten oder auch Grundstückszufahrten oder Bordsteinabsenkungen genannt, dienen dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.
Wenn Sie solch ein Vorhaben planen, für das der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Erlaubnis für die Gehwegüberfahrt.
Bereits bestehende Gehwegüberfahrten können auch verändert werden.
Sie können die Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen.
Grundstückszufahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg. Darum müssen diese Maßnahmen von der zuständigen Stelle genehmigt werden.
Dabei ist es egal, ob es sich um die Herstellung oder die Veränderung einer Gewegüberfahrt handelt.
In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als antragstellende Person die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben.
Sie selbst sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin des Grundstücks.
Sie verfügen alternativ über eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beziehungsweise der Grundstückseigentümerin.
Sofern Sie die Herstellung selbst übernehmen dürfen, muss das beauftragte Unternehmen ein zugelassenes Unternehmen sein.
Eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges bleibt erhalten.
Es darf durch die Maßnahme keine Unterbrechungen des Gehweges entstehen.
Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Für die Änderung einer bestehenden Gehwegüberfahrt benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Behörde in Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Das gilt auch für den Ausnahmefall, dass Sie als antragstellende Person die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben.
Den Antrag auf Änderung einer Gewegüberfahrt stellen Sie im zuständigen Amt Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Das können sein Straßenverkehrsamt, Ordnungsamt, Straßenbaubehörde, Bürgerbüro.
Wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Einige Ämter stellen Antragsformulare auf ihrer Internetseite zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.