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Genehmigung zum vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen

Thüringen 99063014006000, 99063014006000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063014006000, 99063014006000

Leistungsbezeichnung

Genehmigung zum vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Errichtung einer Anlage (Synonym), Genehmigung einer Anlage (Synonym), Anlage (Synonym), Bundes-Immissionsschutzgeset (Synonym), Vereinfachte Verfahren (Synonym), Bundesimmissionsschutzgesetz (Synonym), genehmigungsbedürftige Anlage (Synonym), Betrieb einer Anlage (Synonym), § 19 BImSchG (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Immissionsschutz (063)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

17.04.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Teaser

Wenn Sie einen Antrag im vereinfachten Verfahren zur Genehmigung von Anlagen stellen, können Sie eine Genehmigung zur Errichtung und/oder den Betrieb für Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs ohne Öffentlichkeitsbeteiligung von der zuständigen Behörde erhalten.

Volltext

Die Genehmigung von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs kann Ihnen in einem vereinfachten Verfahren von der zuständigen Behörde erteilt werden.

Das Genehmigungsverfahren findet ohne Öffentlichkeitsbeteiligung statt.

Erforderliche Unterlagen

Spezielle Angaben zu den erforderlichen Unterlagen sind aufgrund der Vielzahl nicht möglich. Informationen dazu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass dies nach Art, Ausmaß und Dauer der von diesen Anlagen hervorgerufenen schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen mit dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vereinbar ist.

Eine Genehmigung nach § 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz kann Ihnen nicht erteilt werden, wenn es bei der Genehmigung von Betriebsbereichen zu Problemen mit dem angemessenen Sicherheitsabstand ergeben. Setzen Sie sich hierzu unbedingt mit Ihrer Genehmigungsbehörde in Kontakt.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach Nr. 2.1.2 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (ThürVwKostOMUEN) vom 14.10.2011. Die Gebührenhöhe ist abhängig von den Investitionskosten. Nicht eingeschlossen sind Gutachterkosten, Veröffentlichungskosten und bare Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen stehen.

Verfahrensablauf

Konkrete Angaben zum Verfahrensablauf sind aufgrund der Vielfalt nicht möglich. Mehr Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Kurztext

  • vereinfachtes Verfahren nach BImSchG Genehmigung
  • Die Genehmigung von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs kann in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. Voraussetzung ist, dass dies nach Art, Ausmaß und Dauer der von diesen Anlagen hervorgerufenen schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen mit dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vereinbar ist.
  • Das Genehmigungsverfahren findet ohne Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
  • Zuständig sind die Immissionsschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Ansprechpunkt

Bitte wenden SIe sich an die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörden in Thüringen: Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) beziehungsweise die Landkreise- und kreisfreie Städte.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja