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Jagdschein Zulassung zur Jägerprüfung beantragen

Thüringen 99067003007000, 99067003007000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067003007000, 99067003007000

Leistungsbezeichnung

Jagdschein Zulassung zur Jägerprüfung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Jagdscheinerteilung (Synonym), Prüfungszulassung (Synonym), Jagdschein (Synonym), Prüfungserlaubnis (Synonym), Jagdwesen (Synonym), Erlaubnis zur Jägerprüfung (Synonym), Untere Jagdbehörde (Synonym), Jäger (Synonym), Jagdprüfung (Synonym), Jagd (Synonym), Prüfung für den Jagdscheins (Synonym), Jagdscheinausstellung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Jagd (067)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

31.07.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Vor der Erteilung des ersten Jagdscheines ist der Nachweis einer bestandenen Jägerprüfung zu erbringen. Die Entscheidung für die Zulassung zur Jägerprüfung trifft die Untere Jagdbehörde. 

Volltext

Personen, welche die Jagd ausüben möchten, müssen einen gültigen Jagdschein besitzen. 

Vor der Erteilung des ersten Jagdscheines ist der Nachweis einer bestandenen Jägerprüfung zu erbringen. 

Dazu ist eine Zulassung notwendig.

Die Entscheidung über die Zulassung zur Jägerprüfung trifft die Untere Jagdbehörde.

Dazu sind ihr Nachweise zu erbringen beispielsweise über die Teilnahme an

Ausbildungskursen

 Ausbildungsstunden in Schießdisziplinen

Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch

Entrichtung der Prüfungsbgebühren. 

Nach erfolgreicher Zulassung erfolgt die Teilnahme an der Prüfung. 

Die Jägerprüfung besteht aus der:

schriftlichen Prüfung

mündlich-praktischen Prüfung sowie der 

Schießprüfung.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass bis spätestens einen Werktag vor Prüfungsbeginn folgende Nachweise erbracht werden:

Nachweis, dass er an mindestens 130 Ausbildungsstunden eines anerkannten und dort durchgeführten Ausbildungskurs bei der Landesjägerschaft oder bei einer privaten Jägerschule oder an einem mindestens einjährigen Ausbildungskurs bei einem Mentor teilgenommen hat; das Ende der Ausbildung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen,

Nachweis über die Ableistung von zwei Ausbildungsstunden je prüfungsrelevanter Schießdisziplin

Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch,

Für den Fall seiner Minderjährigkeit, die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters,

Nachweis, dass die Prüfungsgebühren entrichtet wurden.

Voraussetzungen

Personen dürfen zu Prüfungen nur zugelassen werden, wenn sie sechs Monate vor Beginn der Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet haben.
 

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Die Untere Jagdbehörde ist für die Durchführung der Jägerprüfung zuständig.

Der Termin der jeweiligen Jägerprüfung wird durch die Unteren Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte bekanntgegeben.

Zwei Wochen vor Prüfungsbeginn muss die Anmeldung bei der Prüfungsbehörde erfolgen.

Die Prüfungsbehörde kann Ausnahmen zulassen.

Spätestens einen Werktag vor Prüfungsbeginn müssen die notwendigen Nachweise erbracht werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sechs Monate vor Beginn der Prüfung muss das 15. Lebensjahr vollendet sein.

Spätestens einen Werktag vor Prüfungsbeginn müssen die notwendigen Nachweise erbracht werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Vor Erteilung des ersten Jagdscheines ist der Nachweis einer bestandenen Jägerprüfung zu erbringen.

Die Entscheidung für die Zulassung zur Jägerprüfung trifft die Untere Jagdbehörde. 

Spätestens einen Werktag vor Prüfungsbeginn müssen die notwendigen Nachweise erbracht werden.

Das sind zum Beispiel

Teilnahme an Ausbildungskursen

Ausbildungsstunden in Schießdisziplinen

Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch

Entrichtung der Prüfungsgebühren. .

Fristen

Sechs Monate vor Beginn der Prüfung muss das 15. Lebensjahr vollendet sein.

Weitere Informationen erteilt die Untere Jagdbehörde.

Ansprechpunkt

Untere Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Wenden Sie sich an die Untere Jagdbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Anträge zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.