Änderung der persönlichen Daten bei der Hochschule melden
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn sich Ihre persönlichen Daten geändert haben, müssen Sie das Ihrer Hochschule mitteilen, damit Bescheinigungen und Abschlussdokumente richtig ausgestellt und zugestellt werden können.
Nach beispielsweise einem Umzug, einer Änderung der Staatsbürgerschaft, Geschlechtszugehörigkeit oder des Namens, müssen Sie die Änderung Ihrer persönlichen Daten Ihrer Hochschule mittteilen.
Bei Änderung Ihrer Personendaten können Sie auch nach Beendigung des Studiums neue Dokumente ausgestellt bekommen. Diese müssen Sie extra anfordern.
- Formlose Mitteilung
- gegebenenfalls Nachweis der Namensänderung oder Geschlechtsangleichung durch das entsprechende amtliche Dokument, zum Beispiel Kopie der Heiratsurkunde, Erklärung über die Namensänderung
- Kopie des Passes oder der Einbürgerungsdokumente
- Angabe der neuen Anschrift beziehungsweise Kontaktdaten
- Gegebenenfalls Übersetzung des amtlichen Nachweises
- bei selbstgewählten Änderungen (Vorname / Geschlechterzugehörigkeit) Begleitnachweis (beispielsweise Kopie oder Vorlage dgti-Ausweis)
Änderung Ihrer Personenstandsdaten (zum Beispiel Name, Geschlechterzugehörigkeit, Staatsbürgerschaft, Adresse, sonstige Kontaktdaten)
Für eine Veränderungsmitteilung beziehungsweise deren Registrierung werden keine Gebühren erhoben.
- Teilen Sie Ihrer Hochschule die Änderung der Daten mit.
- Die Daten werden in den Hochschulverwaltungssystemen nach Prüfung der notwendigen Unterlagen geändert.
- Zukünftige Unterlagen werden Ihnen anhand der neuen personenbezogenen Daten aus- beziehungsweise bereitgestellt.
- Veränderungsmitteilung Entgegennahme Namens- und Adressänderungen bei der Hochschule
- Mitteilung über die Änderung der Adresse, Staatsangehörigkeit, des Namens, Vornamens oder der Geschlechterzugehörigkeit bei Ihrer Hochschule
- Erforderliche Unterlagen:
- Formlose Mitteilung
- gegebenenfalls Nachweis der Namensänderung oder Geschlechtsangleichung durch das entsprechende amtliche Dokument, zum Beispiel Kopie der Heiratsurkunde, Erklärung über die Namensänderung
- Kopie des Passes oder der Einbürgerungsdokumente
- Angabe der neuen Anschrift beziehungsweise Kontaktdaten
- Gegebenenfalls Übersetzung des amtlichen Nachweises
- bei selbstgewählten Änderungen (Vorname / Geschlechterzugehörigkeit) Begleitnachweis (beispielsweise Kopie oder Vorlage dgti-Ausweis)
- gebührenfrei
- Mitteilung muss unverzüglich erfolgen.
- zuständig: jeweilige Hochschule