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Bauen - Antrag auf Teilbaugenehmigung für die Änderung einer baulichen Anlage

Thüringen 99012072277000, 99012072277000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012072277000, 99012072277000

Leistungsbezeichnung

Bauen - Antrag auf Teilbaugenehmigung für die Änderung einer baulichen Anlage

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Bauanlagen beseitigen (Synonym), vorzeitiger Baubeginn (Synonym), bauliche Anlagen beseitigen (Synonym), Bauvorhaben (Synonym), Baubeginn vor Baugenehmigung (Synonym), Teilgenehmigung (Synonym), bauliche Anlagen ändern (Synonym), Baugenehmigung (Synonym), Bauanlagen ändern (Synonym), Teilbaugenehmigung (Synonym), Baugenehmigungsverfahren (Synonym), Bauanlagen (Synonym), bauen (Synonym), Teibaugenehmigung (Synonym), Baubeginn vor Bauantrag (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Teilgenehmigung (277)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Handlungsgrundlage

Teaser

Mit der Teilbaugenehmigung können Sie vor der Baugenehmigung mit den Bauarbeiten zur Änderung von Bauabschnitten beginnen. Hierzu müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.

Volltext

Sie benötigen eine Teilbaugenehmigung, wenn Sie vor der eigentlichen Baugenehmigung mit der teilweisen Änderung von baulichen Anlagen beginnen möchten.

Dafür müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen.

Erforderliche Unterlagen

Antrag (per Onlineservice oder schriftlich), falls noch nicht zum Bauantrag eingereicht:

  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte 
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung

Bitte erfragen Sie in Ihrer zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

Voraussetzungen

Der Bauantrag muss vollständig alle Änderungen enthalten, die für eine Teilbaugenehmigung beantragt werden.

Kosten

Es werden Gebühren nach der Thüringer Baugebührenverordnung erhoben.

Auskunft erteilt die zuständige untere Baubehörde.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Änderung von Anlagen Teilgenehmigung
  • Eine Teilbaugenehmigung für die Änderung einer baulichen Anlage vor Genehmigung des Bauantrages für den Beginn von Bauarbeiten an einzelnen genehmigungspflichtigen Teilen und deren Änderung muss beantragt werden.
  • nur möglich bei eingereichtem Bauantrag
  • Antrag per Onlineservice oder in Textform notwendig
  • Es fallen Gebühren an. Auskunft hierzu erteilt die zuständige Behörde.
  • zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Wenden Sie sich bitte an die zuständige untere Baubehörde.

Einige Behörden stellen Formulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.