Bauen - Antrag auf Teilbaugenehmigung für die Änderung einer baulichen Anlage
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Mit der Teilbaugenehmigung können Sie vor der Baugenehmigung mit den Bauarbeiten zur Änderung von Bauabschnitten beginnen. Hierzu müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.
Sie benötigen eine Teilbaugenehmigung, wenn Sie vor der eigentlichen Baugenehmigung mit der teilweisen Änderung von baulichen Anlagen beginnen möchten.
Dafür müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen.
Antrag (per Onlineservice oder schriftlich), falls noch nicht zum Bauantrag eingereicht:
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
Bitte erfragen Sie in Ihrer zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.
Der Bauantrag muss vollständig alle Änderungen enthalten, die für eine Teilbaugenehmigung beantragt werden.
Es werden Gebühren nach der Thüringer Baugebührenverordnung erhoben.
Auskunft erteilt die zuständige untere Baubehörde.
- Änderung von Anlagen Teilgenehmigung
- Eine Teilbaugenehmigung für die Änderung einer baulichen Anlage vor Genehmigung des Bauantrages für den Beginn von Bauarbeiten an einzelnen genehmigungspflichtigen Teilen und deren Änderung muss beantragt werden.
- nur möglich bei eingereichtem Bauantrag
- Antrag per Onlineservice oder in Textform notwendig
- Es fallen Gebühren an. Auskunft hierzu erteilt die zuständige Behörde.
- zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde
Wenden Sie sich bitte an die zuständige untere Baubehörde.
Einige Behörden stellen Formulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.