Bauen - Antrag auf Teilbaugenehmigung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Um bereits vor der Erteilung einer Baugenehmigung mit dem Bau beginnen zu können, können Sie eine Teilbaugenehmigung beantragen.
Die Bearbeitung eines Bauantrags in der Bauaufsichtsbehörde benötigt eine gewisse Bearbeitungszeit. Um bereits vor dem Erteilen einer Baugenehmigung mit dem Bau beginnen zu können, können Sie eine Teilbaugenehmigung zu beantragen. Diese ermöglicht es Ihnen, beispielsweise bereits eine Baugrube herzustellen oder einzelne Bauteile oder Bauabschnitte umzusetzen. Hierzu müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung stellen.
Der zugrunde liegende Bauantrag muss in Bezug auf die Teilbaugenehmigung vollständig sein.
Die Gebühren sind abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.
- Errichtung von Anlagen Teilgenehmigung
- Wenn vor Genehmigung des Bauantrages mit der Errichtung von einzelnen Bauabschnitten begonnen werden soll, kann eine Teilbaugenehmigung beantragt werden
- Die Teilbaugenehmigung ermöglicht es, beispielsweise bereits eine Baugrube herzustellen oder einzelne Bauteile oder Bauabschnitte umzusetzen.
- Der Antrag muss enthalten mit welchen einzelnen Bauteilen oder Bauabschnitten begonnen werden soll.
- Es fallen Gebühren an. Auskunft hierzu erteilt die zuständige Behörde.
- Zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde.
Wenden Sie sich hierfür an die untere Bauaufsichtsbehörde. Die Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.