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Bauen - Antrag auf Teilbaugenehmigung

Thüringen 99012070277000, 99012070277000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012070277000, 99012070277000

Leistungsbezeichnung

Bauen - Antrag auf Teilbaugenehmigung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Errichtung (Synonym), Baugenehmigungsverfahren (Synonym), Teilbaugenehmigung (Synonym), Bauantrag (Synonym), Baugenehmigung (Synonym), Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (Synonym), Bauvorhaben (Synonym), bauliche Anlagen (Synonym), Baubeginn vor Baugenehmigung (Synonym), Gebäude (Synonym), bauen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Teilgenehmigung (277)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Bauplanung (2050400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Handlungsgrundlage

Teaser

Um bereits vor der Erteilung einer Baugenehmigung mit dem Bau beginnen zu können, können Sie eine Teilbaugenehmigung beantragen.

Volltext

Die Bearbeitung eines Bauantrags in der Bauaufsichtsbehörde benötigt eine gewisse Bearbeitungszeit. Um bereits vor dem Erteilen einer Baugenehmigung mit dem Bau beginnen zu können, können Sie eine Teilbaugenehmigung zu beantragen. Diese ermöglicht es Ihnen, beispielsweise bereits eine Baugrube herzustellen oder einzelne Bauteile oder Bauabschnitte umzusetzen. Hierzu müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung stellen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Der zugrunde liegende Bauantrag muss in Bezug auf die Teilbaugenehmigung vollständig sein.

Kosten

Die Gebühren sind abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Errichtung von Anlagen Teilgenehmigung
  • Wenn vor Genehmigung des Bauantrages mit der Errichtung von einzelnen Bauabschnitten begonnen werden soll, kann eine Teilbaugenehmigung beantragt werden
  • Die Teilbaugenehmigung ermöglicht es, beispielsweise bereits eine Baugrube herzustellen oder einzelne Bauteile oder Bauabschnitte umzusetzen.
  • Der Antrag muss enthalten mit welchen einzelnen Bauteilen oder Bauabschnitten begonnen werden soll.
  • Es fallen Gebühren an. Auskunft hierzu erteilt die zuständige Behörde.
  • Zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde. 

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Wenden Sie sich hierfür an die untere Bauaufsichtsbehörde. Die Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.