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Frühere Studienzeiten und Studienleistungen anerkennen lassen

Thüringen 99061023221000, 99061023221000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061023221000, 99061023221000

Leistungsbezeichnung

Frühere Studienzeiten und Studienleistungen anerkennen lassen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Kompetenzen (Synonym), Wechsel zum Master (Synonym), Quereinstieg (Synonym), Auslandsaufenthalt Anrechnung (Synonym), Berufsausbildung (Synonym), Fachwechsel (Synonym), Hochschulwechse (Synonym), Prüfungsleistungen (Synonym), höheres Fachsemester (Synonym), Ortswechsel (Synonym), Leistungen aus früherem Studium (Synonym), Anrechnung (Synonym), Leistungsbescheinigung (Synonym), Anerkennung (Synonym), Außerhochschulische Kompetenzen (Synonym), Studiengangwechsel (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Entscheidung (221)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.08.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

Teaser

Wenn Sie sich frühere Studienzeiten und Studienleistungen auf Ihren aktuellen oder neu gewählten Studiengang anerkennen und anrechnen lassen möchten, können Sie dies bei der Hochschule beantragen.

Volltext

Sie können sich Studienzeiten und Studienleistungen aus früheren Studiengängen in Ihrem aktuellen Studium anerkennen lassen. Das gilt für Studienzeiten und Studienleistungen an Ihrer bisherigen Hochschule, einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland. Dabei kann es sich um einen Fachwechsel innerhalb Ihrer Hochschule, einen Hochschulwechsel innerhalb Ihres Studiengangs, einen Hochschulwechsel außerhalb ihres Studiengangs oder einen Auslandsaufenthalt an einer Hochschule handeln. 
Sie können sich auch außerhalb der Hochschule erlernte Kenntnisse anrechnen lassen, die Sie zum Beispiel während einer Berufsausbildung gesammelt haben. Informieren Sie sich über Details an Ihrer Hochschule.
 

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag auf Anerkennung oder Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
  • Nachweise zur erbrachten Leistung, zum Beispiel ein Leistungsspiegel oder Transcript of Records
  • Beschreibung der bisherigen Studieninhalte, zum Beispiel eine Modulbeschreibung/ein Modulkatalog
  • Unterlagen zur Anrechnung außerhalb der Hochschule erworbener Leistungen

Erkundigen Sie sich frühzeitig an der Hochschule über das Anerkennungsverfahren und die erforderlichen Unterlagen.
 

Voraussetzungen

  • Sie müssen Ihre bisherigen Studienzeiten und -leistungen nachweisen können, 
  • Sie können außerhalb der Hochschule erworbene Kenntnisse in Form von Zeugnissen oder ähnlichem nachweisen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Das genaue Verfahren hängt von dem jeweiligen Studiengang der Hochschule ab. Grundsätzlich erfolgt die Anerkennung beziehungsweise Anrechnung in folgenden Schritten:

Stellen Sie den Antrag und reichen Sie die erforderlichen Nachweise ein. 

Ihr Antrag wird von der zuständigen Stelle geprüft. Bei der Anrechnung und Anerkennung wird die Gleichwertigkeit Ihrer bisher erbrachten Studienzeiten und Studienleistungen überprüft. In diesem Zusammenhang werden vor allem Inhalte, Lernergebnisse, Kompetenzen, Niveau, zum Beispiel Bachelor oder Master, zeitlicher Umfang beziehungsweise der Arbeitsaufwand, ausgedrückt in ECTS-Credits verglichen. Bei der Prüfung spielt auch das Profil der früheren Hochschule und die Anerkennung der Bildungseinrichtung eine Rolle. Wenn eine Gleichwertigkeit festgestellt wird, erfolgt eine Anerkennung. 

Anrechnungen von außerhalb der Hochschule erlernten Kenntnisse können mit einem Anteil von bis zu 50 Prozent der zu erwerbenden Leistungen erfolgen. 

Sollten sich bei der Prüfung Ihres Antrags Unklarheiten ergeben, kommt die an der jeweiligen Hochschule zuständige Stelle gegebenenfalls mit Rückfragen auf Sie zu.

Nach der Prüfung teilt die Hochschule Ihnen die Entscheidung über die Anerkennung beziehungsweise Anrechnung mit.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Studiengang.

Frist

Der Antrag auf Anerkennung/Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen sollte frühzeitig bei den zuständigen Stellen eingereicht werden, sodass nach der entsprechenden Bearbeitungszeit, die vorgegebenen Fristen für die Immatrikulation eingehalten werden können. 

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Sie sollten sich im Vorfeld über die spezifischen Voraussetzungen für die Anerkennung und Anrechnung früherer Studienleistungen und Kompetenzen bei der zuständigen Stelle an der jeweiligen Hochschule informieren.

Rechtsbehelf

In der Regel. wird ein Bescheid über die Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistung und der entsprechenden Fachsemestereinstufung erteilt. 

Gegen die Entscheidung der Hochschule kann können Sie Widerspruch eingelegt einlegenwerden.

Wird die Entscheidung nicht in Ihrem Sinne geändertdem Widerspruch nicht abgeholfen, kann können Sie vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Klage eingereicht werdeneinreichen. 
 

Kurztext

  • Frühere Studienzeiten und Studienleistungen anerkennen lassen
  • Informationen über Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen sind auf den Webseiten der Hochschulen zu finden
  • Frühere Studienzeiten und Studienleistungen können auf ein aktuelles Studium angerechnet werden, wenn eine Vergleichbarkeit zwischen früherem und aktuellem Studium besteht
  • Außerhochschulisch erworbene Kompetenzen können ebenfalls beantragt und teilweise angerechnet werden, zum Beispiel Kompetenzen aus einer Berufsausbildung 
  • Ein vollständig ausgefüllter Antrag mit entsprechenden Nachweisen ist einzureichen
  • Anerkannte Leistungen können nicht noch einmal erbracht werden, auch nicht aus Gründen der Notenverbesserung 
  • zuständig: jeweilige Hochschule
     

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Hochschule.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein