Bauen - Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung für die Änderung an baulichen Anlagen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn für Veränderungen an Bauten eine gültige Baugenehmigung vorliegt, deren Geltungsdauer bald abläuft oder absehbar ist, dass die Bauarbeiten länger unterbrochen sein werden, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen.
Wenn für Veränderungen an baulichen Anlagen eine gültige Baugenehmigung vorliegt, deren Geltungsdauer bald abläuft oder absehbar ist, dass die Bauarbeiten länger unterbrochen sein werden, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen.
Der Antrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer der Baugenehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingegangen sein.
In Thüringen ist die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig für die Entscheidung über die Verlängerung der Baugenehmigung.
abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.
Der Antrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer der Baugenehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingegangen sein.
Wenn für Veränderungen an Bauten eine gültige Baugenehmigung vorliegt, deren Geltungsdauer bald abläuft oder absehbar ist, dass die Bauarbeiten länger unterbrochen sein werden, können eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen.
Der Antrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer der Baugenehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingegangen sein.
In Thüringen entscheidet über die Verlängerung der Baugenehmigung für Veränderungen an Bauten die untere Bauaufsichtsbehörde.
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.