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Bauen - Antrag auf Baugenehmigung für die Änderung einer baulichen Anlage im vereinfachten Verfahren

Thüringen 99012072006001, 99012072006001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012072006001, 99012072006001

Leistungsbezeichnung

Bauen - Antrag auf Baugenehmigung für die Änderung einer baulichen Anlage im vereinfachten Verfahren

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Baugenehmigungsverfahren bei Änderungen (Synonym), Baugenehmigung ändern (Synonym), Bauliche Anlage (Synonym), Hausbau (Synonym), Änderungen am Haus (Synonym), Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (Synonym), Bauantrag ändern (Synonym), Änderungen am Gebäude (Synonym), bauen (Synonym), Bauvorhaben (Synonym), Änderung am Bau (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

Verrichtungsdetail

im vereinfachten Verfahren

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Handlungsgrundlage

Teaser

Bevor Sie eine genehmigungspflichtige bauliche Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung. In Ihrem Antrag können Sie ebenfalls beantragen, ob Sie das vereinfachte Verfahren in Anspruch nehmen wollen. Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist weniger aufwändig.

Volltext

Bevor Sie eine genehmigungspflichtige bauliche Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung.

Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.

In Ihrem Antrag können Sie ebenfalls das vereinfachte Verfahren in Anspruch nehmen.

Vorhaben, für die eine Baugenehmigung nötig ist, die voraussichtlich in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilt werden kann

Kleinere Vorhaben wie der Bau von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und anderer vergleichbarer Gebäude können in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.

Welche Vorhaben dies genau betrifft, regelt die Thüringer Bauordnung.

Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist weniger aufwändig.

Über den Bauantrag wird innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen entschieden.

Erforderliche Unterlagen

Neben dem Antragsformular sind alle für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen

Bauzeichnungen

Baubeschreibung

Lageplan

Auszug Liegenschaftskarte

bautechnische Nachweise

Stellplatznachweis

statistischer Erhebungsbogen 

Antrag auf Abweichung oder Befreiung

Antrag auf vereinfachtes Verfahren

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch, Klage

Kurztext

Bevor Sie eine genehmigungspflichtige bauliche Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung. 

In Ihrem Antrag können Sie ebenfalls beantragen, ob Sie das vereinfachte Verfahren in Anspruch nehmen wollen. 

Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist weniger aufwändig.

In Thüringen ist für die Beantragung des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.  

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die unteren Bauaufsichtsbehörden.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.