Bauen - Antrag auf Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Änderung einer baulichen Anlage
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung beantragen.
Wenn Sie für Veränderungen an baulichen Anlagen eine gültige Teilbaugenehmigung besitzen, deren Geltungsdauer bald abläuft oder absehbar ist, dass die Bauarbeiten länger unterbrochen sein werden, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen.
Der zugrunde liegende Bauantrag für die Änderung einer baulichen Anlage muss in Bezug auf die Teilbaugenehmigung vollständig sein.
Die Gebühren sind abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.
Der Antrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer der Teilbaugenehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingegangen sein.
- Änderung von Anlagen Verlängerung der Teilgenehmigung
- Eine Teilbaugenehmigung für die Änderung einer baulichen Anlage kann verlängert werden.
- Dafür müssen bei der zuständigen Behörde ein Antrag gestellt werden.
- Voraussetzung: Der zugrunde liegende Bauantrag für die Änderung einer baulichen Anlage muss in Bezug auf die Teilbaugenehmigung vollständig sein.
- Der Antrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer der Teilbaugenehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingegangen sein.
- Es fallen Gebühren an
- zuständig: untere Bauafsichtsbehörde
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen Antragsformulare und Informationen auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.