Agrarorganisationen anerkennen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Vermarktung (Synonym), Erzeugerzusammenschlüsse (Synonym), Erzeugnisbereiche (Synonym)
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
28.09.2023
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Wenn Sie als Erzeuger landwirtschaftlicher Produkte ihre Kräfte bündeln und explizite Fördermöglichkeiten nutzen wollen,können Sie die Anerkennung als Agrarorganisation beantragen.
Wenn Sie sich als mehrere Erzeuger landwirtschaftlicher Produkte zu einer Erzeugergemeinschaft zusammenschließen möchten, dann können Sie eine Anerkennung als Erzeugerorganisation beantragen.
- geltende Satzung oder Gesellschaftervertrag
- Protokoll der Gründungsversammlung
- Registerauszug oder bei nicht registerfähigen Personenvereinigungen beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Gründung oder Verleihung der Rechtsfähigkeit ) bei wirtschaftlichem Verein
- vollständige Liste der Mitglieder zum aktuellen Stand (Name, Vorname, bei juristischen Personen Name, Anschrift), Erzeugung (Erzeugnisse und Produktionsumfang nach Wert und Menge für die letzten 3 Jahre), gegebenenfalls voraussichtliche Bruttoproduktion
- eidesstattliche Erklärung eines jeden Mitgliedes, dass er in Bezug auf den/die beantragten Erzeugnisbereich(e) ein beziehungsweise kein aktiv produzierender Urproduzent oder produzierendes Verarbeitungsunternehmen ist und das er nur Mitglied in dieser Agrarorganisation beziehungsweise in weiteren Agrarorganisationen ist
- Darstellung der Agrarorganisation (Aufbau, Struktur, Aufgaben, [insbesondere Darstellung der Vermarktung der Erzeugnisse der Mitglieder, Festlegungen zur Andienung], Übertragung von Aufgaben Ihrer Agrarorganisation auf Dritte)
- Darstellung der Ziele Ihrer Agrarorganisation, Konzept wie die Ziele, die Sie erreichen wollen, Geschäftsplan (Entwicklungsstrategie für die kommenden 5 Jahre)
- mindestens fünf Gründungsmitglieder müssen sich zu einer juristischen Person des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts oder einer Personenvereinigung des Privatrechts zusammengeschlossen haben
- Hauptsitz Ihrer Agrarorganisation sowie der Mitglieder muss in Thüringen sein
- Gesamttätigkeit Ihrer Agrarorganisation sollte im Vergleich zur Gesamttätigkeit der Mitglieder eine nicht nur unbedeutende Tätigkeit in einem gemeinsamen Erzeugnisbereich entfalten
- Ihre Agrarorganisation muss über eine fachrechtskonforme Satzung verfügen inklusive aller vorgeschriebenen Inhalte und Regelungen
- Sie müssen mindestens eines der folgenden vorgegebenen Ziele ganz oder teilweise verfolgen:
- Sicherstellung einer planvollen und insbesondere in quantitativer und qualitativer Hinsicht nachfragegerechten Erzeugung,
- Bündelung des Angebots und Vermarktung der Erzeugung ihrer Mitglieder oder
- Verringerung der Produktionskosten und Stabilisierung der Erzeugerpreise.
- Antragstellung
- Überprüfung Anerkennungsvoraussetzungen
- Bescheiderstellung
- Jährliche Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen
Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum in Jena oder einer seiner Zweigstellen einlegen.
- Vereinigung von Erzeugerorganisationen Anerkennung
- Anerkennung von Agrarorganisationen müssen bei zuständiger Stelle beantragt werden
- Voraussetzungen:
- mindestens fünf Gründungsmitglieder müssen sich zu einer juristischen Person des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts oder einer Personenvereinigung des Privatrechts zusammengeschlossen haben
- Hauptsitz Ihrer Agrarorganisation sowie der Mitglieder muss in Thüringen sein
- Gesamttätigkeit Ihrer Agrarorganisation sollte im Vergleich zur Gesamttätigkeit der Mitglieder eine nicht nur unbedeutende Tätigkeit in einem gemeinsamen Erzeugnisbereich entfalten
- Ihre Agrarorganisation muss über eine fachrechtskonforme Satzung verfügen inklusive aller vorgeschriebenen Inhalte und Regelungen
- Sie müssen mindestens eines der folgenden vorgegebenen Ziele ganz oder teilweise verfolgen:
- Sicherstellung einer planvollen und insbesondere in quantitativer und qualitativer Hinsicht nachfragegerechten Erzeugung,
- Bündelung des Angebots und Vermarktung der Erzeugung ihrer Mitglieder oder
- Verringerung der Produktionskosten und Stabilisierung der Erzeugerpreise.
- Benötigte Unterlagen:
- geltende Satzung oder Gesellschaftervertrag
- Protokoll der Gründungsversammlung
- Registerauszug oder bei nicht registerfähigen Personenvereinigungen beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Gründung oder Verleihung der Rechtsfähigkeit ) bei wirtschaftlichem Verein
- vollständige Liste der Mitglieder zum aktuellen Stand (Name, Vorname, bei juristischen Personen Name, Anschrift), Erzeugung (Erzeugnisse und Produktionsumfang nach Wert und Menge für die letzten 3 Jahre), gegebenenfalls voraussichtliche Bruttoproduktion
- eidesstattliche Erklärung eines jeden Mitgliedes, dass er in Bezug auf den/die beantragten Erzeugnisbereich(e) ein beziehungsweise kein aktiv produzierender Urproduzent oder produzierendes Verarbeitungsunternehmen ist und das er nur Mitglied in dieser Agrarorganisation beziehungsweise in weiteren Agrarorganisationen ist
- Darstellung der Agrarorganisation (Aufbau, Struktur, Aufgaben, [insbesondere Darstellung der Vermarktung der Erzeugnisse der Mitglieder, Festlegungen zur Andienung], Übertragung von Aufgaben Ihrer Agrarorganisation auf Dritte)
- Darstellung der Ziele Ihrer Agrarorganisation, Konzept wie die Ziele, die Sie erreichen wollen, Geschäftsplan (Entwicklungsstrategie für die kommenden 5 Jahre)
- Gebühren: EUR 40,00 - 100,00
- Zuständig: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum