Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Umschulungsmaßnahme bei der zuständigen Stelle anzeigen

Thüringen 99019055261000, 99019055261000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019055261000, 99019055261000

Leistungsbezeichnung

Umschulungsmaßnahme bei der zuständigen Stelle anzeigen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Umschulungsvertrag (Synonym), Betriebliche Umschulung (Synonym), Anerkannter Ausbildungsberuf (Synonym), Umschulungsträger (Synonym), Berufliche Neuorientierung (Synonym), Umschulungskonzept (Synonym), Gruppenumschulung (Synonym), Umschulungsverhältnis (Synonym), Umschulungsgruppe (Synonym), Berufsabschluss (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.12.2023

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten eine Umschulungsmaßnahme anzeigen und durch die zuständige Stelle prüfen lassen.

Volltext

Umschulungen dienen der beruflichen Neuorientierung, üblicherweise weil der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Sie werden in der Regel auf der Basis anerkannter Ausbildungsberufe durchgeführt und müssen deswegen von den für diese Berufe zuständigen Stellen (beispielsweise Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern) überwacht werden.
Daher sind Sie als Umschulende (nicht die Person, die sich umschulen lässt, sondern die Organisation, die umschult) verpflichtet, die Durchführung der jeweiligen zuständigen Stelle anzuzeigen. 

Die Anzeigepflicht erstreckt sich auf den wesentlichen Inhalt des Umschulungsverhältnisses. Bei Abschluss eines Umschulungsvertrages ist eine Ausfertigung der Vertragsniederschrift beizufügen.

Erforderliche Unterlagen

Umschulungskonzept auf Basis des Ausbildungsrahmenplans

Voraussetzungen

  • Nachweis der Eignung von Umschulungsstätte und eingesetztem Personal
  • Das eingereichte Umschulungskonzept und der diesbezüglich abzuschließende Umschulungsvertrag entsprechen inhaltlich den Vorgaben der Ausbildungsordnung und des Ausbildungsrahmenplans

Kosten

Je nach Gebührentarif der zuständigen Stelle

Verfahrensablauf

  • Der Maßnahmenträger reicht das Umschulungskonzept mit den erforderlichen Unterlagen zur beabsichtigen Umschulungsmaßnahme bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle überprüft das Umschulungskonzept gemäß den zugrundenliegenden rechtlichen Grundlagen und Richtlinien.
  • Die zuständige Stelle teilt dem Maßnahmenträger das Ergebnis der Prüfung des Umschulungskonzeptes mit und verbindet dies bei Bedarf mit einer Beratung.

Bearbeitungsdauer

4 - 6 Woche(n)

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Gegen die Verpflichtung zur Anzeige gibt es keine Rechtsbehelfe
  • Sofern Ihnen die zuständige Stelle in der Folge die Durchführung der Umschulung untersagen sollte:
    • Je nach Bundesland: Widerspruch; detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie Ihrem Bescheid entnehmen
    • Verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Umschulungsmaßnahme bei der zuständigen Stelle anzeigen
  • Anzeige Umschulung nach BBiG Entgegennahme
  • Umschulende Organisationen, wie Betriebe oder Maßnahmenträger, die eine Umschulung durchführen, müssen diese im Vorfeld bei der zuständigen Stelle schriftlich anzeigen
  • Zuständig: Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, andere für die Berufsausbildung zuständige Kammern

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständig sind die für Ihren jeweiligen Beruf zuständigen Kammern (z.B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, etc.).

Formulare

  • Formulare: nach Maßgabe der zuständigen Stelle, z. B. „Anzeige einer Umschulungsmaßnahme"
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein