Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Änderungen als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter anzeigen

Thüringen 99050166261000, 99050166261000 Typ 2b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050166261000, 99050166261000

Leistungsbezeichnung

Änderungen als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter anzeigen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2b

Begriffe im Kontext

Vorstandswechsel (Synonym), Namensänderung (Synonym), Bauträger (Synonym), neuer Betriebsleiter (Synonym), Immobilienmakler (Synonym), Baubetreuer (Synonym), Firmenänderung (Synonym), Adressänderung (Synonym), betriebliche Anschrift (Synonym), Geschäftsführerwechsel (Synonym), neuer gesetzlicher Vertreter (Synonym), Erlaubnis (Synonym), Vorstandsaustritt (Synonym), Wohnimmobilienverwalter (Synonym), neuer Zweigniederlassungsleiter (Synonym), Geschäftsführeraustritt (Synonym), Änderungsanzeige (Synonym), Darlehensvermittler (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
  • Mitarbeiterbezogene Meldepflichten (2030400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

03.12.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Finanzministerium

Teaser

Als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter sind Sie verpflichtet, der Erlaubnisbehörde Änderungen der vertretungsberechtigten Personen und des leitenden Personals unverzüglich mitzuteilen.

Volltext

Als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter sind Sie verpflichtet, der zuständigen Erlaubnisbehörde Änderungen der vertretungsberechtigten Personen und des leitenden Personals unverzüglich mitzuteilen.

Dies gilt insbesondere auch für die mit der Leitung des Betriebes betrauten Personen sowie die mit der Leitung einer Zweigniederlassung betrauten Personen.

Bei juristischen Personen gilt dies für die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag jeweils zur Vertretung berufenen Personen wie Geschäftsführer einer GmbH oder den Vorstand einer AG.

In der Anzeige müssen Sie Name, Geburtsname, sofern er vom Namen abweicht, Vornamen, Staatsangehörigkeit, Geburtstag, Geburtsort und Anschrift der betreffenden Personen angeben.

Auch sonstige den Erlaubnisinhaber betreffende Änderungen, wie Änderungen des Namens, der Firma oder der betrieblichen Anschrift, können der zuständigen Erlaubnisbehörde mitgeteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Bei neuer vertretungsberechtigter Person: 
    • Aktueller Handelsregisterauszug (in Kopie)
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde der gemeldeten Personen
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
    • Auskunft in Steuersachen des Finanzamts nicht älter als 3 Monate
  • Bei Namensänderung oder Firmenänderung: 
    • Aktueller Handelsregisterauszug (in Kopie)
    • Ggfs. Heiratsurkunde (in Kopie)
  • Bei sonstiger Änderungsmitteilung:
    • Gewerbeum- bzw. Gewerbeanmeldung

Hinweis: 
Welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall erforderlich sind, können Sie dem Formular der zuständigen Behörde entnehmen.

Voraussetzungen

  • Sie bzw. Ihr Unternehmen besitzen eine Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter
  • Ihr Unternehmen hat einen neuen Betriebs- oder Zweigniederlassungsleiter oder (bei juristischen Personen) eine neue vertretungsberechtigte Person

Kosten

Es können Gebühren entstehen. Die Höhe entnehmen Sie der Gebührenordnung der für Sie örtlich zuständigen Behörde.

Verfahrensablauf

Es gibt eine Änderung, bspw. eine neue Geschäftsführung. Sie zeigen die Änderung bei der Aufsichtsbehörde an.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt bei vollständig vorliegenden Unterlagen regelmäßig innerhalb weniger Wochen.

Frist

Die Anzeige muss unverzüglich nach der Änderung bzw. nach dem Neueintritt des Leitungspersonals bzw. der vertretungsberechtigten Person erfolgen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

 Änderungsanzeige Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter Entgegennahme
- Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter sind verpflichtet, der Aufsichtsbehörde Änderungen die bestehende Erlaubnis betreffend, insbesondere der vertretungsberechtigten Personen oder des leitenden Personals unverzüglich mitzuteilen
- Auch Änderungen zu Name, Firma, betrieblicher Anschrift können mitgeteilt werden
- Zuständig: je nach Bundesland für die Erlaubniserteilung zuständige Behörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Eine Übersicht des deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) über die im jeweiligen Bundesland zuständige Behörde finden Sie hier:

Formulare

  • Formulare: Änderungsformular der zuständigen Behörde oder formlos
  • Onlineverfahren: teilweise möglich
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein