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Unternehmenskarte wegen Fehlfunktion bzw. Beschädigung ersetzen

Thüringen 99108056036002, 99108056036002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108056036002, 99108056036002

Leistungsbezeichnung

Unternehmenskarte wegen Fehlfunktion bzw. Beschädigung ersetzen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

fehlerhafte Unternehmenskarte (Synonym), Unternehmerkarte (Synonym), Kraftfahrt-Bundesamt (Synonym), Tachograf (Synonym), Tachograph (Synonym), beschädigte Unternehmenskarte (Synonym), Fahrtenschreiberkarte (Synonym), Digitales Kontrollgerät (Synonym), Kontrollgerätekarte (Synonym), Sozialvorschriften (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Ersatz (036)

Verrichtungsdetail

wegen Fehlfunktion bzw. Beschädigung

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse (2110100)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.04.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie

Teaser

Ihr Unternehmen ist in der gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung tätig und Ihre Unternehmenskarte ist funktionsunfähig? Dann können Sie bei der zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen.

Volltext

Ist Ihre Unternehmenskarte funktionsunfähig, benötigen Sie umgehend Ersatz. Den Antrag für eine Ersatzkarte können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person stellen.
Mit Ausstellung einer Ersatzkarte verliert die Originalkarte ihre Gültigkeit.
Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte beziehungsweise Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für Ihr Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeuges Ihrem Unternehmen zuzuordnen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ersatz einer Unternehmenskarte
  • belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift, Sitz, gesetzlichen Vertreter des Unternehmens
  • Funktionsunfähige Karte

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.
  • Ihre Unternehmenskarte ist funktionsunfähig.

Kosten

Verwaltungsgebühr: 34€

Verfahrensablauf

  • Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
  • Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft und die Karte beim Kraftfahrt-Bundesamt bestellt.
  • Die Karte wird Ihnen direkt vom Kraftfahrt-Bundesamt zugesandt. Parallel erhalten Sie den Verwaltungskostenbescheid vom TLV.
  • Wenn Sie die Unternehmenskarte online beantragen wollen:
    • Reichen Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen beim Online-Service (bitte Bezeichnung eintragen) ein und bezahlen Sie die Verwaltungskosten.
    • Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Bezahlung geprüft und die Karte beim Kraftfahrt-Bundesamt bestellt.
    • Die Karte wird Ihnen direkt vom Kraftfahrt-Bundesamt zugesandt.

Bearbeitungsdauer

1 - 2 Woche(n)

Frist

Geltungsdauer: 5 Jahr(e)
Die Unternehmensersatzkarte bleibt bis zum selben Datum gültig wie die funktionsunfähige Originalkarte – wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt also nicht wieder von vorne. Beträgt die Restlaufzeit der Karte weniger als 6 Monate, bekommen Sie die Karte erneuert. Mit Ausstellung einer Ersatzkarte verliert die Originalkarte ihre Gültigkeit.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden. 

Kurztext

  • Unternehmenskarte Ersatz wegen Fehlfunktion bzw. Beschädigung
  • bei Fehlfunktion bzw. Beschädigung der Unternehmenskarte unterrichtet das Unternehmen als Karteninhaber unverzüglich die zuständige Stelle, die die Karte erteilt hat
  • Antrag stellen können
    • Unternehmerinnen oder Unternehmer beziehungsweise
    • vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Personen
  • Ersatzunternehmenskarte bleibt bis zum selben Datum gültig wie gestohlene Originalkarte – wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre
    • Gültigkeitsdauer beginnt nicht wieder von vorne
    • beträgt Restlaufzeit der Karte weniger als 6 Monate, bekommt Unternehmen Karte neu ausgestellt
  • funktionsunfähige Karte
  • zuständig: unterschiedliche Stellen je nach Bundesland zum Beispiel Fahrerlaubnisbehörde, TÜV, Dekra oder andere – Hier Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden