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Unternehmenskarte aufgrund von Diebstahl ersetzen

Thüringen 99108056036001, 99108056036001 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108056036001, 99108056036001

Leistungsbezeichnung

Unternehmenskarte aufgrund von Diebstahl ersetzen

Leistungsbezeichnung II

Unternehmenskarte aufgrund von Diebstahl ersetzen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Tachograph (Synonym), Kraftfahrt-Bundesamt (Synonym), Kontrollgerätekarte (Synonym), KBA (Synonym), Antrag Unternehmenskarte (Synonym), Fahrtenschreiberkarten (Synonym), Fahrtenschreiberkartenregister (Synonym), Fahrtenschreiber (Synonym), Unternehmen (Synonym), Unternehmer (Synonym), Kontrollgerätekarten (Synonym), Digitales Kontrollgerät (Synonym), Tachograf (Synonym), Sozialvorschriften (Synonym), Fahrtenschreiberkarte (Synonym), Unternehmerkarte (Synonym), FKR (Synonym), gestohlene Unternehmenskarte (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Ersatz (036)

Verrichtungsdetail

wegen Diebstahl

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.04.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Teaser

Ihr Unternehmen ist in der gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung tätig und Ihre Unternehmenskarte wurde gestohlen? Dann können Sie bei der zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen.

Volltext

Wurde Ihre Unternehmenskarte gestohlen, benötigen Sie umgehend Ersatz. Den Antrag für eine Ersatzkarte können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person stellen.

Mit Ausstellung einer Ersatzkarte verliert die Originalkarte ihre Gültigkeit. Finden Sie oder andere Personen das Original wieder, müssen Sie diese der ausstellenden Stelle zurückgeben.
Als Unternehmernehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte beziehungsweise Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für Ihr Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird. Nur so kann der Einsatz des Fahrzeuges Ihrem Unternehmen zugeordnet werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ersatz einer Unternehmenskarte wegen Diebstahl
  • belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift, Sitz, gesetzlichen Vertreter des Unternehmens
  • Nachweis einer Diebstahlanzeige bei der Polizei
  • auf Verlangen der zuständigen Stelle muss die Inhaberin oder der Inhaber gegebenenfalls eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass und aus welchen Gründen die Unternehmenskarte nicht zurückgeben werden kann

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.
  • Ihre Unternehmenskarte wurde gestohlen.

Kosten

Verwaltungsgebühr: 34€

Verfahrensablauf

  • Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
  • Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft und die Karte beim Kraftfahrt-Bundesamt bestellt.
  • Die Karte wird Ihnen direkt vom Kraftfahrt-Bundesamt zugesandt. Parallel erhalten Sie den Verwaltungskostenbescheid vom TLV.
  • Wenn Sie die Unternehmenskarte online beantragen wollen:
    • Reichen Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen beim Online-Service (bitte Bezeichnung eintragen) ein und bezahlen Sie die Verwaltungskosten.
    • Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Bezahlung geprüft und die Karte beim Kraftfahrt-Bundesamt bestellt.
    • Die Karte wird Ihnen direkt vom Kraftfahrt-Bundesamt zugesandt.

Bearbeitungsdauer

1 - 2 Woche(n)

Frist

Geltungsdauer: 5 Jahr(e)
Die Unternehmensersatzkarte bleibt bis zum selben Datum gültig wie die gestohlene Originalkarte – wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt also nicht wieder von vorne. Beträgt die Restlaufzeit der Karte weniger als 6 Monate, wird die Karte erneuert.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.

Kurztext

  • Unternehmenskarte Ersatz wegen Diebstahl
  • bei Diebstahl der Unternehmenskarte unterrichtet das Unternehmen als Karteninhaber unverzüglich die zuständige Stelle, die die Karte erteilt hat
  • Antrag stellen können
    • Unternehmerinnen oder Unternehmer beziehungsweise
    • vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Personen
  • Ersatzunternehmenskarte bleibt bis zum selben Datum gültig wie gestohlene Originalkarte – wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre
    • Gültigkeitsdauer beginnt nicht wieder von vorne
    • beträgt Restlaufzeit der Karte weniger als 6 Monate, bekommt Unternehmen Karte neu ausgestellt
  • Nachweis einer Diebstahlanzeige bei der Polizei

zuständig: unterschiedliche Stellen je nach Bundesland zum Beispiel Fahrerlaubnisbehörde, TÜV, Dekra oder andere – Hier Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

Ansprechpunkt

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden