Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC-Dienststelle) für die Wirtschaft kontaktieren

Thüringen 99089118013000, 99089118013000 Typ 7

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089118013000, 99089118013000

Leistungsbezeichnung

Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC-Dienststelle) für die Wirtschaft kontaktieren

Leistungsbezeichnung II

Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC-Dienststelle) für die Wirtschaft kontaktieren

Leistungstypisierung

Typ 7

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

Verrichtungskennung

Informationserteilung (013)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.06.2019

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Teaser

Ist Ihr Unternehmen Opfer von Cybercrime, also Computer- oder Internetkriminalität, geworden, können Sie sich an die „Zentrale Ansprechstelle Cybercrime“ (ZAC-Dienststelle) wenden.

Volltext

In jedem Bundesland gibt es eine „Zentrale Ansprechstelle Cybercrime“ (ZAC-Dienststelle) für die Wirtschaft. Die ZAC-Dienststellen sind in den Landeskriminalämtern verortet.

Cybercrime sind alle Straftaten, die sich gegen das Internet, Datennetze, IT-Systeme und deren Daten richten oder die mittels IT begangen werden, beispielsweise:

  • Daten-/ Identitätsdiebstahl,
  • Datenhehlerei,
  • Online-Erpressung mittels:
    • DDoS (Distributed-Denial-of-Service) oder
    • Ransomware/ Kryptotrojaner,
  • Man-in-the-middle-Angriff sowie
  • CEO-Fraud.

Sie können auch dann Kontakt aufnehmen, wenn Sie sich über Maßnahmen zur Prävention von Cybercrime beraten lassen möchten. Zuständig ist für Sie diejenige ZAC-Dienststelle des Bundeslandes, in dem Ihr Unternehmen ansässig ist.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen ist Opfer von Cybercrime geworden oder
  • Sie möchten sich über Maßnahmen zur Prävention von Cybercrime beraten lassen.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Ist Ihr Unternehmen Opfer von Cybercrime geworden oder möchten Sie sich über Maßnahmen zur Prävention von Cybercrime beraten lassen, können Sie sich telefonisch oder per E-Mail an Ihre ZAC-Dienststelle wenden. Das weitere Verfahren ist dann vom jeweiligen Einzelfall abhängig.

Bearbeitungsdauer

keine

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Cybercrime Informationserteilung
  • Unternehmen, die Opfer von Cybercrime geworden sind, können sich an die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC-Dienststelle) wenden
  • ZAC-Dienststellen existieren in jedem Bundesland und sind bei den Landeskriminalämtern eingerichtet
  • Cybercrime umfasst alle Straftaten, die:
    • sich gegen das Internet, Datennetze, IT-Systeme und deren Daten richten oder
    • mittels IT begangen werden.
  • Kontaktaufnahme mit ZAC-Dienststelle auch zur Beratung bezüglich Maßnahmen zur Prävention von Cybercrime möglich
  • zuständig: ZAC-Dienststellen der Polizeien der Länder und des Bundes für die Wirtschaft

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein