Genehmigung einer Änderung an einem bereits genehmigten Tierversuch beantragen
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Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
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Wenn Sie in einem genehmigten Tierversuchsvorhaben Änderungen, die sich nachteilig auf das Wohlergehen der Tiere auswirken können, durchführen möchten, dann benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.
Für Änderungen an genehmigten Tierversuchsvorhaben, die sich nachteilig auf das Wohlergehen der Tiere auswirken können, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Ist die Genehmigung mit einer Befristung von weniger als fünf Jahren erteilt worden, können Sie bis zu zweimal um jeweils bis zu einem Jahr eine Verlängerung beantragen, sofern dadurch die Gesamtdauer des genehmigten Versuchsvorhabens fünf Jahre nicht überschreitet.
- Beschreibung und Begründung der Änderung einschließlich Angaben zum aktuellen Stand des Tierversuches
- Änderungs-NTP (Nichttechnische Projektzusammenfassung), wenn sich die Änderung auf die NTP auswirkt
- gegebenenfalls weitere Nachweise zu der beantragten Änderung wie beispielsweise Qualifikationsnachweise
- Es besteht eine gültige Tierversuchsgenehmigung, die geändert werden soll.
- Sie sind berechtigt die Änderung dieses Tierversuchs zu beantragen.
- Der Versuchsleiter und der stellvertretende Versuchsleiter zeichnen die Änderung mit.
- Der Tierschutzbeauftragte hat keine Einwände gegen die Änderung.
- Die Änderung ist vollständig beschrieben und ausreichend begründet.
Reichen Sie den Antrag online oder formlos per Post beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) ein.
Der Ablauf des weiteren Verfahrens ist nach Einreichung online oder per Post identisch:
- Nach Eingang des Änderungsantrages im TLV erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
- Das TLV prüft die Unterlagen.
- Wenn erforderlich, erhalten Sie im Anschluss daran Rückfragen und fehlende Unterlagen werden gegebenenfalls nachgefordert.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Änderungsbescheid.
Im Fall eines Verlängerungsantrages müssen Sie diesen vor Ablauf der Genehmigung des Tierversuchs stellen.
- Änderungen genehmigter Tierversuchsvorhaben Genehmigung
- bestimmte Änderungen in Tierversuchen müssen beantragt werden
- zum Beispiel:
- wenn nachteilig auf Tier-Wohlergehen auswirken kann
- wenn Zweck des Versuchsvorhabens nicht beibehalten wird
- wenn sich Schmerzen / Leiden / Schäden bei den Tieren erhöhen können
- Erhöhung Anzahl Tiere
- Verlängerung der Genehmigung:
- Maximal zwei Mal um jeweils bis zu ein Jahr, wenn Genehmigungszeitraum von maximal fünf Jahren nicht überschritten wird.
- Antrag ist schriftlich oder elektronisch einzureichen
- Zuständig: Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz