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Genehmigung einer Änderung an einem bereits genehmigten Tierversuch beantragen

Thüringen 99110090006000, 99110090006000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110090006000, 99110090006000

Leistungsbezeichnung

Genehmigung einer Änderung an einem bereits genehmigten Tierversuch beantragen

Leistungsbezeichnung II

Genehmigung einer Änderung an einem bereits genehmigten Tierversuch beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Verlängerung eines Tierversuchsvorhabens (Synonym), Änderung Zuchtrahmenantrag (Synonym), Verlängerungsantrag Tierversuch (Synonym), Tierversuch (Synonym), Tierversuchsänderungsantrag (Synonym), genehmigungspflichtige Änderung (Synonym), Änderung eines Tierversuchs (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.12.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

Teaser

Wenn Sie in einem genehmigten Tierversuchsvorhaben Änderungen, die sich nachteilig auf das Wohlergehen der Tiere auswirken können, durchführen möchten, dann benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.

Volltext

Für Änderungen an genehmigten Tierversuchsvorhaben, die sich nachteilig auf das Wohlergehen der Tiere auswirken können, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

Ist die Genehmigung mit einer Befristung von weniger als fünf Jahren erteilt worden, können Sie bis zu zweimal um jeweils bis zu einem Jahr eine Verlängerung beantragen, sofern dadurch die Gesamtdauer des genehmigten Versuchsvorhabens fünf Jahre nicht überschreitet.

Erforderliche Unterlagen

  • Beschreibung und Begründung der Änderung einschließlich Angaben zum aktuellen Stand des Tierversuches
  • Änderungs-NTP (Nichttechnische Projektzusammenfassung), wenn sich die Änderung auf die NTP auswirkt
  • gegebenenfalls weitere Nachweise zu der beantragten Änderung wie beispielsweise Qualifikationsnachweise

Voraussetzungen

  • Es besteht eine gültige Tierversuchsgenehmigung, die geändert werden soll.
  • Sie sind berechtigt die Änderung dieses Tierversuchs zu beantragen.
  • Der Versuchsleiter und der stellvertretende Versuchsleiter zeichnen die Änderung mit.
  • Der Tierschutzbeauftragte hat keine Einwände gegen die Änderung.
  • Die Änderung ist vollständig beschrieben und ausreichend begründet.

Kosten

Gebühr: 50€ - 250€
Teil C Nr. 3.6.10 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (ThürVwKostOMASGFF)
Mehr erfahren

Verfahrensablauf

Reichen Sie den Antrag online oder formlos per Post beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) ein.

Der Ablauf des weiteren Verfahrens ist nach Einreichung online oder per Post identisch:

  • Nach Eingang des Änderungsantrages im TLV erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
  • Das TLV prüft die Unterlagen.
  • Wenn erforderlich, erhalten Sie im Anschluss daran Rückfragen und fehlende Unterlagen werden gegebenenfalls nachgefordert.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Änderungsbescheid.

Bearbeitungsdauer

20 - 40 Werktag(e)
ab Eingang des vollständigen Antrags; Im Einzelfall bis zu 55 Arbeitstage ab Eingang Ihres vollständigen Antrags

Frist

Im Fall eines Verlängerungsantrages müssen Sie diesen vor Ablauf der Genehmigung des Tierversuchs stellen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Änderungen genehmigter Tierversuchsvorhaben Genehmigung
  • bestimmte Änderungen in Tierversuchen müssen beantragt werden
  • zum Beispiel:
    • wenn nachteilig auf Tier-Wohlergehen auswirken kann
    • wenn Zweck des Versuchsvorhabens nicht beibehalten wird
    • wenn sich Schmerzen / Leiden / Schäden bei den Tieren erhöhen können
    • Erhöhung Anzahl Tiere
    • Verlängerung der Genehmigung:
      • Maximal zwei Mal um jeweils bis zu ein Jahr, wenn Genehmigungszeitraum von maximal fünf Jahren nicht überschritten wird.
  • Antrag ist schriftlich oder elektronisch einzureichen
  • Zuständig: Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden